Rundfunkgebührenbefreiung
Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist seit dem 1. April 2005 die Gebühreneinzugszentrale (Adresse der GEZ) zuständig.
Aktuelle Informationen über die Befreiungskriterien entnehmen Sie bitte den aktuellen Antragsformularen, die bei uns und der Jobcenter erhältlich sind oder dem Webangebot der Gebühreneinzugszentrale (Internetadresse der GEZ).
Die Bundesagentur für Arbeit verschickt seit Juli 2009 mit jedem Arbeitslosengeld-II-Bescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale. Die Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Einzugszentrale übersandt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Anliegen nicht um eine städtische Aufgabe handelt und für die Angaben keine Gewähr übernommen werden kann!
Wir nehmen Anträge auf Gebührenbefreiung entgegen und erläutern Ihnen die Voraussetzungen.
weitere Informationen auch unter: www.gez.de

