Mit einem Emanzipationsdekret“ vom 27. Januar 1808 wurde die uneingeschränkte und vorbehaltlose Gleichstellung der Juden verkündet. In einem weiteren Dekret vom 31. März 1808 wurde der jüdischen Glaubensgemeinschaft die freie Ausübung ihres Gottesdienstes zugesichert. Die rechtliche Sonderstellung der Juden wurde auch in Preußen aufgehoben und nahezu alle Ausnahmegesetze traten außer Kraft. Die Situation der Juden hatte sich deutlich verbessert.
Im Jahre 1814 bildetet sich in Bünde eine jüdische Gemeinde, die in der ersten Zeit nur aus 5 Familien bestand. 1815 wurde eine Synagoge errichtet, der auch eine private Elementarschule angeschlossen war. Von 1815 bis 1890 wurden jüdische Kinder in dieser Schule unterrichtet. Der Lehrer war von der Synagogengemeinde angestellt, nahm zugleich auch die Aufgaben des Kantors wahr. Die Bünder Schule war die kleinste von drei jüdischen Schulen, die in der Stadt und im Kreis Herford existierten. Die Schülerzahlen waren ständig rückläufig. Ostern 1890 wurde diese Schule aufgelöst, nachdem im Jahre 1849 noch 30 Schüler die Schule besuchten, waren es 1860 nur noch 16 Schüler. Die jüdischen Kinder besuchten die öffentliche evangelische Elementarschule. Die Synagogengemeinde beteiligte sich mit einem Anteil an die Finanzierung der Lehrergehälter in Höhe von 1.200 Mark jährlich. Gleichzeitig besuchten eine Mehrzahl der jüdischen Kinder noch die jüdische Religionsschule.
Die in Bünde wohnenden Juden hatten ihre Wohn- und Geschäftshäuser im Zentrum der Stadt - in der Eschstraße und Bahnhofstraße, aber auch in der Hindenburgstraße und Auf’m Tie.
Literaturhinweis:
„Juden sind in dieser Stadt unerwünscht!“: die Geschichte der Synagogengemeinde Bünde im „DrittenReich“ / Norbert Sahrhage. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte, 1988.
HA 23 (Stadtarchiv)
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