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Laurentiuskirche

Die Laurentiuskirche in Bünde zählt zu den ältesten Kirchengründungen in Westfalen. Anhand eines Urkundentextes aus dem Jahre 853 wurde rekonstruiert, dass diese Kirche zusammen mit einer Hofsiedlung "Buginithi" schon zurzeit Ludwig des Frommen (778-840) bestanden hat.

Nach mehreren Bau- und Umbaumaßnahmen entstand dann im 13. Jahrhundert der noch heute im Kern erhaltene spätromanische Kreuzsaal. Der Westturm datiert wahrscheinlich früher. Seit 1984 steht das älteste Bauwerk Bündes unter Denkmalschutz. Die im Mittelpunkt der Stadt errichtete Kirche ist ein Zeugnis der beginnenden Bünder Stadtwerdung. Bei der 1979 – 1981 erfolgten Renovierung des Innenraumes der Kirche wurden auch Ausgrabungen vorgenommen, um vielleicht Anhaltspunkte über das Alter des Kirchengebäudes zu bekommen. Es wurden aber lediglich einige gut erhaltene Fundamentreste gefunden, aus denen man aber schließen kann, dass sie wahrscheinlich aus der Zeit Karls des Großen stammen, also etwa um 800 nach Christus. Diese Fundamente könnten der Unterbau für ein damals schon vorhandenes Kirchengebäude sein.


Die Laurentiuskirche in Bünde zählt zu den ältesten Kirchengründungen in Westfalen. Anhand eines Urkundentextes aus dem Jahre 853 wurde rekonstruiert, dass diese Kirche zusammen mit einer Hofsiedlung "Buginithi" schon zurzeit Ludwig des Frommen (778-840) bestanden hat.

Nach mehreren Bau- und Umbaumaßnahmen entstand dann im 13. Jahrhundert der noch heute im Kern erhaltene spätromanische Kreuzsaal. Der Westturm datiert wahrscheinlich früher. Seit 1984 steht das älteste Bauwerk Bündes unter Denkmalschutz. Die im Mittelpunkt der Stadt errichtete Kirche ist ein Zeugnis der beginnenden Bünder Stadtwerdung. Bei der 1979 – 1981 erfolgten Renovierung des Innenraumes der Kirche wurden auch Ausgrabungen vorgenommen, um vielleicht Anhaltspunkte über das Alter des Kirchengebäudes zu bekommen. Es wurden aber lediglich einige gut erhaltene Fundamentreste gefunden, aus denen man aber schließen kann, dass sie wahrscheinlich aus der Zeit Karls des Großen stammen, also etwa um 800 nach Christus. Diese Fundamente könnten der Unterbau für ein damals schon vorhandenes Kirchengebäude sein.

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Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.