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Starkregen und seine Folgen

Die Wahrscheinlichkeit von Starkregen und die daraus folgende Überflutung nehmen mit dem Klimawandel bzw. der Erderwärmung deutlich zu. Die Ursache liegt in den höheren Temperaturen und damit verbundenen Verdunstungsraten. Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte Luft. Steigt die warme Luft mit der Feuchtigkeit in höhere Luftschichten auf, so kühlt sie dort ab und gibt „schlagartig“ die Feuchtigkeit wieder ab. Immer häufiger führen stehende Wetterlagen zu extremen Niederschlägen, die urbane Sturzfluten, also unkontrollierten Abfluss von Wassermassen in Siedlungsgebieten, zur Folge haben können. Stehende Wetterlagen sind anhaltende Wetterlagen an denen hohe Temperaturen herrschen und auch in höheren Luftschichten keine Windbewegung vorhanden ist.

Durch die Versiegelung von Flächen durch Gebäude, Straßen, Stellflächen aber auch von Schottergärten wird die Situation verschärft. Das auf die Oberfläche fallende Regenwasser kann nicht versickern oder auf einer natürlichen Oberfläche zurückgehalten oder im Abfluss verzögert werden. Das Wasser, was nicht in die Kanalisation gelangt, fließt wild über die Oberfläche ab und folgt hierbei dem Geländegefälle. Es sammelt sich in Senken oder staut sich vor Häusern und Mauern auf, da diese ein Abflusshindernis darstellen. Die Kanalisation ist für solche Regenereignisse nicht ausgelegt und kann daher das Wasser nicht aufnehmen. Erkennbar wird dies schon daran, dass die Regenrinnen und Fallrohre am Dach des eigenen Gebäudes nicht in der Lage sind diese Wassermengen aufzunehmen. 

Alle Teile von Gebäuden, die unterhalb des sich bildenden Wasserspiegels liegen sind, wenn sie nicht gegen diese Überflutung gesichert sind (man spricht hierbei von Objektschutz), gefährdet.

Die Stadt Bünde hat gemeinsam mit den Kommunalbetrieben Bünde ein Handlungskonzept Starkregen aufstellen lassen. Im Rahmen des Handlungskonzeptes sind Starkregengefahrenkarten erstellt worden. Die sich ergebenden Wassertiefen bei einem Starkregen nach Starkregenindex werden hier in Tiefenschritten von 25 cm abgebildet.

Der Starkregenindex ist vergleichbar mit den Stärkenangaben bei anderen Naturkatastrophen wie Sturm oder Erdbeben.

  • Entwässerungsanlagen werden üblicherweise mit Bemessungsregen nach Starkregenindex 1 bis 3 für einen überlastungsfreien Betrieb bemessen bzw. im Bestand für einen überstaufreien Betrieb nachgewiesen.
  • Ein Schutz vor Überflutungen wird abhängig von ortsbezogenen Überflutungsgefährdungen und -risiken für Starkregenindizes 4 bis 5 angestrebt.
  • Für Starkregenindizes 6 bis 12 ist ein vollständiger Schutz vor Überflutungen weder technisch noch wirtschaftlich leistbar. Hier stehen Maßnahmen der vorsorgenden Schadensbegrenzung z.B. durch Objektschutz im Vordergrund.

Durch die vorgegebenen Bemessungsgrenzen für die Auslegung der Kanalisation sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, kommt der Bauvorsorge (Objektschutz) eine besondere Bedeutung zu. Es reicht daher nicht aus nur Maßnahmen an der öffentlichen Infrastruktur (Kanalisation, Straßen, Gewässer, …) durchzuführen. Jeder Grundstückseigentümer steht ebenso in der Pflicht sein eigenes Objekt gegen Starkregen zu schützen.

Das Handlungskonzept und die Starkregengefahrenkarten sollen Ihnen helfen, einen ausreichenden Objektschutz zu erstellen.


Geben Sie einfach in der Suchmaske Straßennamen und Hausnummer ein und klicken Sie auf "Suchen". Schon sehen Sie, ob Sie betroffen sind. Wenn Ihre Adresse nicht erscheint, liegt keine Starkregengefahr vor. Alternativ können Sie auch über die ABC-Suche nach betroffenen Straßen suchen.

Datenbestand: März 2023


Geoportal Kreis Herford: Kategorie Starkregen

Geoviewer Kreis Herford: Starkregengefahrenkarten






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Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

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Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
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