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Ausbildung bei der Stadt Bünde

   

Bachelor of Laws: Anwärter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (m/w/d)


Allgemein:
Beim Bachelor of Laws handelt es sich um ein duales Studium. Dabei wechseln sich die theoretischen Studienphasen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit den Praxisabschnitten in der Verwaltung ab.
Bereits während des Studiums befinden sich die Studenten im Beamtenverhältnis als Stadtinspektoranwärter/in und werden nach der Prüfung im Eingangsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes als Stadtinspektor/in übernommen.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Einstellungsvoraussetzungen:
- Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben

Ausbildungsorte:
- Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in Bielefeld
- Praktische Ausbildung in den Ämtern der Stadtverwaltung Bünde

Ausbildungsinhalte:

- Rechtsvorschriften sowie deren Auslegung und Anwendung (z.B. Ordnungs-, Sozial-, Finanz- und Personalrecht)
- Grundlagen der Wirtschafts-, Organisations- und Kommunikationslehre

Ausbildungsvergütung (Anwärterbezüge im Beamtenverhältnis):
In allen drei Jahren 1.255,68 €/Monat

Erfahrungsberichte finden Sie hier.

Aktuelle Angebote:
Ausbildungsbeginn ist regelmäßig der 01. September. Die Ausschreibung der Ausbildungsstellen erfolgt in der Regel ein Jahr vor Ausbildungsbeginn in den Lokalzeitungen oder im Internet auf www.buende.de unter „Stellenangebote“. Bitte beachten Sie, dass wir leider nicht in jedem Einstellungsjahr Auszubildende für alle Ausbildungsberufe einstellen können.

Zurzeit bieten wir keine Ausbildungsplätze in diesem Bereich an.


Dokument anzeigen: Stadtinspektoranwärter (m/w/d)
Die PDF-Datei enthält einen Informationsflyer.

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Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)

Allgemein:
Bei der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten handelt es sich um eine praktische Ausbildung in der Stadtverwaltung mit theoretischen Abschnitten am Erich-Gutenberg-Berufskolleg in Bünde, sowie durch das Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Bielefeld.
Nach der Ausbildung erfolgt der Einsatz als Sachbearbeiter/in in einem der Ämter der Stadtverwaltung Bünde.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Einstellungsvoraussetzungen:
- Fachoberschulreife

Ausbildungsorte:
- Theorieblöcke am Erich-Gutenberg-Berufskolleg in Bünde
- Dienstbegleitende Unterweisung während der praktischen Ausbildung durch das Studieninstitut für
kommunale Verwaltung Ostwestfalen-Lippe
- Praktische Ausbildung in den Ämtern der Stadtverwaltung Bünde

Ausbildungsinhalte:
- Rechtsvorschriften sowie deren Auslegung und Anwendung (z.B. Ordnungs-, Sozial-, Finanz- und Personalrecht)
- Organisations- und Kommunikationslehre

Ausbildungsvergütung:
1. Ausbildungsjahr: 1.018,26 €/Monat
2. Ausbildungsjahr: 1.068,20 €/Monat
3. Ausbildungsjahr: 1.114,02 €/Monat

Erfahrungsberichte finden Sie hier.

Aktuelle Angebote:
Ausbildungsbeginn ist regelmäßig der 01. August. Die Ausschreibung der Ausbildungsstellen erfolgt in der Regel ein Jahr vor Ausbildungsbeginn in den Lokalzeitungen oder im Internet auf www.buende.de unter „Stellenangebote“. Bitte beachten Sie, dass wir leider nicht in jedem Einstellungsjahr Auszubildende für alle Ausbildungsberufe einstellen können.

Zurzeit bieten wir keine Ausbildungsplätze in diesem Bereich an.


Dokument anzeigen: Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)
Die PDF-Datei enthält einen Informationsflyer.

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Fachinformatiker (m/w/d)

Dokument anzeigen: Fachinformatiker (m/w/d)
Die PDF-Datei enthält einen Informationsflyer.

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Notfallsanitäter (m/w/d)

Dokument anzeigen: Notfallsanitäter (m/w/d)
Die PDF-Datei enthält einen Informationsflyer.

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Kontakt

Frau Heemann
Telefon: 05223 161-212
E-Mail oder Kontaktformular

Links


Bachelor of Laws: Anwärter/in im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst

Allgemein:
www.hspv.nrw.de

Studienverlaufsplan:
www.hspv.nrw.de

Modulbeschreibung:
www.hspv.nrw.de

Ausbildung bei der Stadt Bünde

 

Verwaltungsfachangestellte/r

Allgemein:
www.stiwl.de
www.egb-buende.de

Der Lehrgang im Überblick:
www.stiwl.de

Lernziele:
www.stiwl.de

Ausbildung bei der Stadt Bünde

Erfahrungsbericht einer Auszubildenden zur Verwaltungsfachangestellten

 

Notfallsanitäter/in

Ausbildung bei der Stadt Bünde


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.