Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhält das Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer seine Eltern sind.
In der Regel wird dies nach Schließung der Geburtenstation im Lukaskrankenhaus in Bünde nicht mehr vorkommen. Wenn Ihr Kind in einem der umliegenden Krankenhäuser geboren wurde wenden Sie sich deshalb bitte an das Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes.
Mutter
! Hinweis: Solange die Vaterschaft zu dem Kind nicht anerkannt wurde, wird zunächst nur die Mutter in das Geburtenregister aufgenommen. Nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung kann der Vater im Nachhinein in das Geburtenregister aufgenommen werden.
Das Kind erhält in solch einem Fall erstmal den Namen der Mutter.
Die Vaterschaft können Sie (auch vorgeburtlich) bei Ihrem Wohnsitzstandesamt oder Ihrem örtlichen Jugendamt anerkennen lassen.
Fall 2: Vaterschaftsanerkennung liegt vor (Mutter ist allein sorgeberechtigt)
Mutter und Vater
! Hinweis: Das Kind erhält zunächst kraft Gesetz den Familiennamen der Mutter.
Wenn Sie möchten, dass das Kind von Anfang an den Familiennamen des Vaters bekommt, müssten Sie dies einmal durch eine Namenserteilung erklären. Wenden Sie sich in solch einem Fall bitte an uns, bzw. Ihr Wohnsitzstandesamt.
Fall 3: Vaterschaftsanerkennung liegt vor (Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt)
Mutter und Vater
! Hinweis: Sowohl die Vaterschaftsanerkennung, als auch die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht können auch VOR der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Die Sorgerechtserklärung kann nur bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt abgegeben werden.
Durch das gemeinsame Sorgerecht entschieden Sie gemeinsam welchen Familiennamen das Kind bekommt (Namensbestimmung). Diese Erklärung würde vor der Beurkundung der Geburt des Kindes (im Standesamt) aufgenommen werden.
In einigen Fällen kann die Beurkundung einer Geburt komplizierter sein und weitere Unterlagen erforderlich machen.
Dies könnte bei folgenden Beispielen der Fall sein:
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu?
Dann setzen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung, damit wir besprechen können, welche Nachweise Sie genau brauchen.
Kein Ergebnis gefunden.
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.