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Standesamt
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Geburten

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?


So melden Sie ihr Kind richtig an:

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhält das Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer seine Eltern sind.
In der Regel wird dies nach Schließung der Geburtenstation im Lukaskrankenhaus in Bünde nicht mehr vorkommen. Wenn Ihr Kind in einem der umliegenden Krankenhäuser geboren wurde wenden Sie sich deshalb bitte an das Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes.

Wird Ihr Kind zu Hause geboren, erhalten Sie von der anwesenden Hebamme eine Geburtsanzeige, die Sie dann bitte mit Ihren Daten ergänzen und direkt beim Standesamt Bünde einreichen.

Um die Geburt zu beurkunden, werden von Ihnen allerdings weitere Unterlagen benötigt. Welche das im Einzelnen sind, hängt u.a. von Ihrem Familienstand ab:

1. verheiratete Eltern
2. nicht miteinander verheiratete Eltern
3. Sonderfälle (Beispiel Spätaussiedler, ausländische Staatsangehörigkeiten, etc).

1. verheiratete Eltern


vorzulegende Unterlagen für verheiratete Eltern (beide deutsche Staatsangehörige)
  • Eheschließung vor dem 01.01.2009 in Deutschland
    - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

  • Eheschließung nach dem 01.01.2009 in Deutschland oder Familienbuchabschrift nicht zur Hand
    - Ihre Eheurkunde
    - Geburtsurkunde von Mutter und Vater

    oder

    - eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Eheregister (zu bekommen bei Ihrem Heirats-Standesamt)

  • Eheschließung im Ausland
    - Original Heiratsurkunde mit einer deutschen Übersetzung (Ausnahme: Die Urkunde ist in internationaler Form)

    Es könnte sein, dass hier noch weitere Unterlagen erforderlich sind.
    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch beim Standesamt.

2. nicht verheiratete Eltern


vorzulegende Unterlagen für nicht miteinander verheiratete Eltern (beide deutsche Staatsangehörige)


Fall 1: Keine Vaterschaftsanerkennung

Mutter

  • Familienstand ledig:
    - Geburtsurkunde
    - Personalausweis
  • Familienstand geschieden oder verwitwet:
    - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe oder Ihre Eheurkunde - jeweils mit Auflösungsvermerk
    - Personalausweis

! Hinweis: Solange die Vaterschaft zu dem Kind nicht anerkannt wurde, wird zunächst nur die Mutter in das Geburtenregister aufgenommen. Nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung kann der Vater im Nachhinein in das Geburtenregister aufgenommen werden.
Das Kind erhält in solch einem Fall erstmal den Namen der Mutter.
Die Vaterschaft können Sie (auch vorgeburtlich) bei Ihrem Wohnsitzstandesamt oder Ihrem örtlichen Jugendamt anerkennen lassen.


Fall 2: Vaterschaftsanerkennung liegt vor (Mutter ist allein sorgeberechtigt)

Mutter und Vater

  • Familienstand ledig:
    - Geburtsurkunde
    - Personalausweis
    - Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

  • Familienstand geschieden oder verwitwet:
  • - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe oder Ihre Eheurkunde - jeweils mit Auflösungsvermerk
    - Personalausweis
    - Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

! Hinweis: Das Kind erhält zunächst kraft Gesetz den Familiennamen der Mutter.
Wenn Sie möchten, dass das Kind von Anfang an den Familiennamen des Vaters bekommt, müssten Sie dies einmal durch eine Namenserteilung erklären. Wenden Sie sich in solch einem Fall bitte an uns, bzw. Ihr Wohnsitzstandesamt.


Fall 3: Vaterschaftsanerkennung liegt vor (Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt)

Mutter und Vater

  • Familienstand ledig:
    - Geburtsurkunde
    - Personalausweis
    - Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

  • Familienstand geschieden oder verwitwet:
    - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe oder Ihre Eheurkunde - jeweils mit Auflösungsvermerk
    - Personalausweis
    - Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

! Hinweis: Sowohl die Vaterschaftsanerkennung, als auch die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht können auch VOR der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Die Sorgerechtserklärung kann nur bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt abgegeben werden.
Durch das gemeinsame Sorgerecht entschieden Sie gemeinsam welchen Familiennamen das Kind bekommt (Namensbestimmung). Diese Erklärung würde vor der Beurkundung der Geburt des Kindes (im Standesamt) aufgenommen werden.

3. „Sonderfälle"

In einigen Fällen kann die Beurkundung einer Geburt komplizierter sein und weitere Unterlagen erforderlich machen.

Dies könnte bei folgenden Beispielen der Fall sein:

  • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten (z.B. portugiesisch und deutsch) beeinflussen die Namenswahl für Ihr Kind.
  • In Urkunden von Spätaussiedlern/innen sind die Namen manchmal nicht richtig geschrieben.
  • Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, ist zusätzlich zum Ausweis eine Einbürgerungsurkunde vorzulegen.

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu?
Dann setzen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung, damit wir besprechen können, welche Nachweise Sie genau brauchen.

Kontakt

Stadt Bünde -Standesamt
Bahnhofstraße 19
32257 Bünde
Telefon: 05223 161-361
Fax: 05223 161-360
E-Mail oder Kontaktformular

Öffnungszeiten Standesamt

Montag
08:00-12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08:00-12:30 Uhr
14:00-16:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.