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Standesamt
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Sterbefälle

Beurkundung von Sterbefällen


Ist eine Person in Bünde verstorben, wird der Sterbefall vom Standesamt Bünde beurkundet.

Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich. In dieser werden von einer Ärztin/einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen.

In der Regel wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Dieses reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein. Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht notwendig.

Vorzulegen sind:
  • Sterbefallanzeige
  • ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt/Ärztin
  • Nachweis des letzten Wohnsitzes (Personalsausweis o. Meldebescheinigung, wenn Verstorbener zuletzt nicht in Bünde wohnhaft war)
  • Personenstandsurkunden.

Sollten Sie die Anmeldung des Sterbefalles selbst übernehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei uns, welche Art von Personenstandsurkunden für die Beurkundung maßgebend sind.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, wie für die Beerdigung, Krankenkasse oder Rente sind kostenfrei. Für zusätzliche Urkunden entstehen Kosten in Höhe von 15 Euro für die erste Urkunde, für jede weitere Urkunde 10 Euro.

Kontakt

Stadt Bünde -Standesamt
Bahnhofstraße 19
32257 Bünde
Telefon: 05223 161-361
Fax: 05223 161-360
E-Mail oder Kontaktformular

Öffnungszeiten Standesamt

Montag
08:00-12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08:00-12:30 Uhr
14:00-16:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.