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Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 247 %
Hebesatz der Grundsteuer B: 479 %
Die Festsetzung der Vergnügungssteuer richtet sich nach der Vergnügungssteuersatzung.
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Bünde veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):
1. Tanzveranstaltungen;
2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
3. Vorführungen mit pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen
4. Ausspielungen von Geld oder Gegenstämdem im Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
5. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die aufgrund ihres Aufstellortes zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden können.
Vergnügungssteuersatzung
Bei angeschlossenen Grundstücksflächen bis 1000 qm für jeweils angefangene 25 qm ab 01.01.2023 - 15,50 EUR jährlich
Bei angeschlossenen Grundstücksflächen über 1000 qm je qm ab 01.01.2023 – 0,62 EUR
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Kommunalbetriebe Bünde (AöR)
Je Kubikmeter 3,31 EUR jährlich
Gebührensatzung zur Entwasserungssatzung der Kommunalbetriebe Bünde (AöR)
Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich je Meter Berechnungseinheit
a) für Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen (Fahrbahn) 0,58 €
b) für Straßen, die vorwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen (Fahrbahn) 0,58 €
c) für Straßen, die überwiegend dem Fußgängerverkehr gewidmet sind -Fußgängerzonen- (Fahrbahn und Gehweg) 6,09 €
Für die Winterwartung wird keine besondere Gebühr erhoben.
Satzung der Stadt Bünde über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigungg
... mehr Informationen
Hundesteuersatzung (PDF, 19 kB)
Vergnügungssteuersatzung (PDF, 26 kB)
Anlage zur Vergnügungssteuer (PDF, 78 kB)
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (PDF, 103 kB)
Gebührensatzung Straßenreinigung (PDF, 20 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.