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Bürgermeisterin Susanne Rutenkröger

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister spielen eine zentrale Rolle in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Bünderinnen und Bünder haben bei der Kommunalwahl im September 2020 Susanne Rutenkröger zu ihrer Bürgermeisterin für fünf Jahre gewählt.
Ihre wichtigsten Aufgaben bestehen darin, den Rat und die Verwaltung zu leiten. Zudem vertritt die Bürgermeisterin ihre Stadt als Spitze der Verwaltung nach außen.


Stadtteil-Sprechstunde der Bürgermeisterin

Der direkte Dialog mit den Bünder:innen ist für Bürgermeisterin Susanne Rutenkröger eine Herzensangelegenheit. Im persönlichen Gespräch lassen sich viele Sachverhalte, Anregungen und Kritikpunkte schnell und einfach erläutern. Seit Beginn ihrer Amtszeit bietet sie in der Bürgersprechstunde jeden Donnerstag von 15-18 Uhr die Gelegenheit, mit ihr über individuelle Anliegen persönlich im Rathaus oder auch telefonisch zu sprechen.


Um noch näher bei den Menschen zu sein, startet die Bürgermeisterin eine Sprechstunde in den einzelnen Stadtteilen und ist vor Ort anzutreffen.

Los geht es am Donnerstag, 14. September 2023 von 15-17 Uhr in der Gaststätte Erdbrügger, Engerstraße 66, wo sie für die Bewohner:innen der Stadtteile Hunnebrock, Hüffen und Werfen für Gespräche anzutreffen ist.

Auch für Holsen steht bereits ein Termin fest: Dienstag, 19. September 2023 von 15-17 Uhr im Clubheim des VfL Holsen, Schluchtweg 65. Der Termin für Dünne ist am Dienstag, 17. Oktober 2023 im Feuerwehrgerätehaus Dünne, Landwehrstraße 7 und in Spradow am Montag, 23. Oktober 2023 im Gemeindehaus, Meyerhofstraße 1.

„Ich freue mich auf viele anregende Gespräche mit den Bünder:innen vor Ort. Die Betrachtungsweise aus verschiedenen Blickwinkeln ist bereichernd für meine Arbeit als Rathauschefin“, bekräftigt Rutenkröger.

Um für alle interessierten Bürger:innen einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine Anmeldung unter Tel. 05223 161-254 erforderlich.

Weitere Termine, auch für die übrigen Stadtteile, sind derzeit in Planung und werden kontinuierlich bekanntgegeben.

Auf einen Blick:

  • Hunnebrock, Hüffen, Werfen   ->  14.09.2023   ->  15-17 Uhr
  • Holsen                                            ->  19.09.2023   ->  15-17 Uhr
  • Dünne                                             ->  17.10.2023    ->  15-17 Uhr
  • Spradow                                        ->  23.10.2023   ->  15-17 Uhr
04.09.2023 

Kontakt

Frau Rutenkröger
Telefon: 05223 161-254
Fax: 05223 1616-255
E-Mail oder Kontaktformular

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

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Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

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