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Kommunalbetriebe Bünde
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Straßenreinigung

Gesetzliche Reinigungspflicht
Gesetzlich ist festgelegt, dass öffentliche Straßen und Wege innerhalb geschlossener Bebauung regelmäßig gereinigt werden müssen. Bei verkehrswichtigen Straßen und Ortsdurchfahrten wird dies vom städtischen Baubetriebshof beziehungsweise vom jeweiligen Straßenbaulastträger erledigt.

Reinigungspflicht der Anlieger
Bei den übrigen Straßen und bei den Gehwegen ist die Straßenreinigung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen:

Sommerreinigung
Fahrbahnen (außer bei verkehrswichtigen Straßen und Ortsdurchfahrten, siehe Satzung) und Gehwege einschließlich der Bankette (unbefestigte Seitenstreifen) sind mindestens 14-tägig von den Anliegern zu säubern. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind un¬verzüglich zu beseitigen. Die Sommerreinigung umfasst auch die Beseitigung von Gras, Laub und anderen Verunreinigungen. Unrat, Laub und Kehricht sind selbst zu entsorgen.
Die Reinigungspflicht bei den Fahrbahnen erstreckt sich auf die Fläche bis zur Fahrbahnmitte.

Winterdienst
Der Winterdienst für die Gehwege ist ebenfalls auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.
In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, müssen Sie auf der Fahrbahn einen Streifen von ca. 1,50 Metern freihalten und eventuell streuen.
Aus Umweltschutzgründen ist das Streuen mit Salz oder anderen auftauenden Mittel auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann, zum Beispiel bei Eisglätte und an Steigungen und Treppen.

Kontakt

Kommunalbetriebe Bünde
Südlenger Straße 1
32257 Bünde
Telefon: 05223 161-126
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nordsiek
Telefon: 05223/161-126
E-Mail oder Kontaktformular
Standort Südlenger Straße 1

Montag:
08:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Dienstag:
08:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Mittwoch:
08:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag: 
08:00-12:00 und 14:00-15:00 Uhr
Freitag: 
08:00-12:00 Uhr

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.