Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum vor Ihrem Grundstück eine Baugrube errichten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Wo beantrage ich die Genehmigung?
Wenn Sie in Bünde, Herford oder Löhne wohnen, beantragen Sie die Genehmigung im Rathaus. Sonst ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern für Sie zuständig.
Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?
Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde mit,
Diese Arbeiten dürfen nur durch ein von Ihnen beauftragtes Bauunternehmen durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erhalten.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt bei Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum u.a.:
Fristen
Stellen Sie den Antrag bitte zwei Wochen bevor die Arbeiten beginnen.
Hinweis
Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung ( § 45 Abs. 6 StVO) (PDF, 185 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 216 kB)
Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung ( § 45 Abs. 6 StVO) (PDF, 185 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 216 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.