Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum vor Ihrem Grundstück eine Baugrube errichten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Wo beantrage ich die Genehmigung?
Wenn Sie in Bünde, Herford oder Löhne wohnen, beantragen Sie die Genehmigung im Rathaus. Sonst ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern für Sie zuständig.
Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?
Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde mit,
Diese Arbeiten dürfen nur durch ein von Ihnen beauftragtes Bauunternehmen durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erhalten.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt bei Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum u.a.:
Fristen
Stellen Sie den Antrag bitte zwei Wochen bevor die Arbeiten beginnen.
Hinweis
Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung ( § 45 Abs. 6 StVO) (PDF, 185 kB)
Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung ( § 45 Abs. 6 StVO) (PDF, 185 kB)