Beurkundung von Sterbefällen
Ist eine Person in Bünde verstorben, wird der Sterbefall vom Standesamt Bünde beurkundet.
Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich. In dieser werden von einer Ärztin/einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen.
In der Regel wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Dieses reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein. Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht notwendig.
Vorzulegen sind:
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt/Ärztin
- Nachweis des letzten Wohnsitzes (Personalsausweis o. Meldebescheinigung, wenn Verstorbener zuletzt nicht in Bünde wohnhaft war)
- Personenstandsurkunden.
Sollten Sie die Anmeldung des Sterbefalles selbst übernehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei uns, welche Art von Personenstandsurkunden für die Beurkundung maßgebend sind.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, wie für die Beerdigung, Krankenkasse oder Rente sind kostenfrei. Für zusätzliche Urkunden entstehen Kosten in Höhe von 15 Euro für die erste Urkunde, für jede weitere Urkunde 10 Euro.