Bürgerinnen und Bürger können ihre Angelegenheiten im Rathaus und Bürgerbüro erledigen.
Rathaus
Für den Besuch des Rathauses können mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in Termine gemacht werden. Anliegen und Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Bürgerservice.
Bürgerbüro
Der Besuch des Bürgerbüros ist ohne vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Stadt Bünde empfiehlt Ihnen, vor dem Besuch des Bürgerbüros hier nachzuschauen, ob Sie Ihr Anliegen auch auf elektronischem oder postalischem Wege erledigen können.
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. „Sozialhilfe“)
Nachweis: Bewilligungsbescheid
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
Nachweis: Bewilligungsbescheid
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen)
Nachweis: Bewilligungsbescheid
Leistungsberechtigte der Kriegsopferfürsorge und nach dem Bundesversorgungsgesetz
Nachweis: Bewilligungsbescheid
NEU ab 01.08.2018: Empfänger von Wohngeld
Nachweis: Bewilligungsbescheid
Sollte Ihr Abfallbehälter für Restmüll einmal nicht ausreichen, können Sie zusätzlich einen 70-Liter-Sack an der Information im Bürgerbüro erwerben.
Die Kosten betragen pro Stück 3,95 €.
Hinweise zum Datenschutz (Bürgerbüro) (PDF, 717 kB)