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Führerschein umtauschen: EU-Führerschein erhalten

Führerschein umtauschen: EU-Führerschein erhalten

Beschreibung

Sie haben noch keinen EU-weit gültigen Führerschein und müssen ihn umtauschen? Das können Sie erledigen

  • im Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder
  • in der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.

Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.

Bitte beachten Sie, dass es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Bearbeitungszeit und die Bestellung des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei bedarf. Buchen Sie daher rechtzeitig einen Online-Termin oder informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Bürgerbüros, ob dort auch Termine vereinbart werden müssen.
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfragen kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.

Verfahrensablauf

  • Die eingereichten Unterlagen müssen vollständig sein.
  • Die Bearbeitung erfolgt im Straßenverkehrsamt. Sollten Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben, wird dieser weitergeleitet.
  • Den entwerteten alten Führerschein können Sie auf Wunsch zurückerhalten.
  • Die Anfertigung des neuen Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei.
  • Sie können den neuen Führerschein im Straßenverkehrsamt abholen oder bei der Beantragung den Direktversand wählen:

    Abholung:
    Wir benachrichtigen Sie, wenn Ihr EU-Führerschein angekommen ist. Diesen können Sie selber oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person in der Führerscheinstelle abholen. Hierfür benötigen Sie keinen separaten Online-Termin, müssen aber gegebenenfalls etwas warten.

    Direktversand:
    Die Bundesdruckerei schickt Ihnen den EU-Führerschein für einen Aufpreis von 5,10 Euro direkt nach Hause.
    Eine weitere Vorsprache ist nicht erforderlich.

Folgende Umtauschfristen sind maßgeblich:

Führerscheine, die bis einschließlich zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: rosafarbene und graue Papierführerscheine, Führerscheine der früheren DDR:

Geburtsjahr der
Fahrerlaubnisinhabenden

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025

Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Kartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1999 und 2013.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Fahren im Ausland

Die grauen und rosafarbenen Führerscheine werden besonders im Ausland immer weniger akzeptiert. Vor allem bei Autovermietungen und der Polizei ist der EU-Kartenführerschein ein gern gesehenes Dokument. Um Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihren Führerschein genau:

  • Sind Sie auf dem Bild noch zu erkennen?
  • Sind die Eintragungen noch leserlich?
  • Ist das Dokument beschädigt?

Eventuell ist es sinnvoll, den alten Führerschein bereits vor dem Fristablauf (siehe Tabelle) gegen den EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • alter Führerschein

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Downloads

Online-Termine für die Führerscheinstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung der Führerscheinstelle

Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.

Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Umtausch des Führerscheins (DOCX, 46 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Sie erreichen uns über die Telefonzentrale
Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefon: 05223/988-444
Telefax: 05223/988-421
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Online-Service

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Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung der Führerscheinstelle

Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.

Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.