Sie haben noch keinen EU-weit gültigen Führerschein und müssen ihn umtauschen? Das können Sie erledigen
Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.
Bitte beachten Sie, dass es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Bearbeitungszeit und die Bestellung des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei bedarf. Buchen Sie daher rechtzeitig einen Online-Termin oder informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Bürgerbüros, ob dort auch Termine vereinbart werden müssen.
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfragen kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.
Verfahrensablauf
Folgende Umtauschfristen sind maßgeblich:
Führerscheine, die bis einschließlich zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: rosafarbene und graue Papierführerscheine, Führerscheine der früheren DDR:
Geburtsjahr der |
Tag, bis zu dem der |
---|---|
Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Kartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1999 und 2013.
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der |
---|---|
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fahren im Ausland
Die grauen und rosafarbenen Führerscheine werden besonders im Ausland immer weniger akzeptiert. Vor allem bei Autovermietungen und der Polizei ist der EU-Kartenführerschein ein gern gesehenes Dokument. Um Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihren Führerschein genau:
Eventuell ist es sinnvoll, den alten Führerschein bereits vor dem Fristablauf (siehe Tabelle) gegen den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.
Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
Antrag auf Umtausch des Führerscheins (DOCX, 46 kB)
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.
Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
Antrag auf Umtausch des Führerscheins (DOCX, 46 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.