Bauantrag/Vorbescheid - Sonderbauten
Bauantrag/Vorbescheid/Referenziell - vereinfachtes Verfahren
Antrag auf Eintrag einer Baulast (Baulasterklärung § 85 BauO NW)
Anzeige des Bezugsgebäudes - Referenzielles Verfahren
Beseitigung von Anlagen - Abbruch
Betriebsbeschreibung Land- und Forstwirtschaft
Architektenvollmacht (PDF, 26 kB)
Antrag auf Akteneinsicht mit Vollmacht (PDF, 560 kB)
Entwässerungsantrag (PDF, 653 kB)
Arbeitshilfe zum Entwässerungsantrag (XLSX, 1,1 MB)
Anschreiben zur Anforderung einer Urkunde (PDF, 55 kB)
Schriftliche Anmeldung einer Eheschließung (PDF, 236 kB)
Vollmacht zu Anmeldung einer Eheschließung (PDF, 548 kB)
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Die Verwaltungsgebühr beträgt je Gewerbeanmeldung oder -ummeldung ab 01.01.2019
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(Die Gewerbe-Abmeldung ist gebührenfrei!)Kein Ergebnis gefunden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt je Gewerbeanmeldung oder -ummeldung ab 01.01.2019
Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft (PDF, 28 kB)
Anzeige einer Räumstelle nach § 14 Sprengstoffgesetz (PDF, 98 kB)
Merkblatt Hundehalter (PDF, 506 kB)
Weitere Formulare finden Sie zu den Dienstleistungen im:
Formulare zur Haltungsanzeige sowie Haltungserlaubnis.
Ärgern Sie sich manchmal, wenn Sie eine Mahnung im Briefkasten finden? Insbesondere dann, wenn die Mahnung sogar gerechtfertigt ist? Sie bekommen von der Stadt Bünde zu Beginn des Jahres einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben auf dem vier Quartalsfälligkeiten angegebenen sind. Manchmal erleben wir es, dass die ersten Raten noch bezahlt werden, doch je näher der Jahreswechsel kommt, desto mehr gerät der Bescheid und somit auch die Rate zum 15.08. oder 15.11. in Vergessenheit.
Damit Sie sich über eventuelle Mahngebühren nicht mehr ärgern müssen, bieten wir Ihnen den kostenfreien Service an, Ihre Vorauszahlungen pünktlich von Ihrem angegebenen Konto abzubuchen. Voraussetzung ist, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dieses finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bünde. Dieses Mandat kann jederzeit widerrufen werden und Sie können auch einer bereits erfolgten und ggf. fehlerhaften Abbuchung acht Wochen lang widersprechen. Somit gehen Sie kein Risiko ein.
SEPA-Lastschriftmandat - Vordruck zum Ausdrucken
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.