Ein Handwerkerparkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, wenn sie Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu
Sonstige Betriebe, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind zum Beispiel
Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, erhalten keinen Handwerkerparkausweis.
Wenn Sie Ihren Betriebsitz in Bünde, Herford oder Löhne haben, beantragen Sie den Handwerkerparkausweis im jeweiligen Rathaus. Ansonsten schicken Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden.
Wozu berechtigt der Handwerkerparkausweis?
Der Handwerkerparkausweis gilt im Regierungsbezirk Detmold (auf Antrag auch in ganz Nordrhein-Westfalen). Mit der Genehmigung dürfen Sie mit Ihren Fahrzeugen an folgenden Stellen parken, während Sie die Handwerkerdienste durchführen:
Geltungsdauer
Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig.
Kann ich die Parkberechtigung für alle Fahrzeuge meines Firmenfuhrparks benutzen?
Die Genehmigung ist übertragbar auf jedes Fahrzeug, das zum Fuhrpark Ihres Betriebes gehört. Sie wird hinter die Frontscheibe gelegt und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, benötigen Sie entsprechend viele Originale, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen.
Straßenverkehrsordnung (StVO)