Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen. Mandatsträgerinnen und –träger sind nach § 17 des Gesetzes verpflichtet, ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien und so weiter anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Der Rat der Stadt Bünde hat sich darauf verständigt, dass die Veröffentlichung der bislang hier vorliegenden Angaben der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten der Stadt Bünde erfolgt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Mitgliedschaften in Ausschüssen der Stadt Bünde nach dem Gesetz nicht anzugegeben sind. Diese Mitgliedschaften finden Sie im
Ratsinformationssystem. Unter den jeweiligen Namen der Mandatsträgerinnen und –träger finden Sie die entsprechende Angaben.
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