Rund 40 Bürgerinnen und Bürger bei Informationsveranstaltung im Rathaus
Am 9. Februar 2023 lud die Stadtverwaltung Bünde zu einer Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten an innerstädtischen Immobilien. Die Teilnehmerzahl von rund 40 Bürgerinnen und Bürgern spiegelte das große Interesse wieder, das den Sonderförderungen für Sanierungsprojekte in Bünde entgegengebracht wird.
Im Rahmen des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) haben insbesondere private Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in der Innenstadt im Bereich in und rund um die Bahnhofstraße und Eschstraße zahlreiche Möglichkeiten, um eine Gebäudesanierung fördern zu lassen. „Wir befinden uns mitten im Stadterneuerungsprozess und neben öffentlichen Investitionen sind gerade auch die privaten Initiativen bedeutend. Daher hoffe ich auf viele erfolgreiche Projekte“, unterstreicht die Technische Beigeordnete Andrea Brückner. Der Fördertopf ist gut gefüllt. Sollte dieser ausgeschöpft sein, werden weitere Mittel durch die Stadt Bünde beantragt.
Einen Überblick über das Fördergebiet und die verschiedenen Fördervarianten gibt es unter www.innenstadt-buende.de. Wer Unterstützung bei der Antragstellung benötigt, findet diese auch beim Projektpartner der Stadt, der Deutschen Städte- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) aus Bielefeld. Die DSK berät bei den Projekten und der Auswahl der Fördermittel und prüft, ob und welche Förderkombinationen sinnvoll und möglich sind. Bis zur Bewilligung dauert es zur Zeit drei bis vier Wochen nach Antragstellung, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Sollten darüber hinaus auch energetische Maßnahmen, wie zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder Türen oder eine Fassadendämmung geplant sein, gibt es weitere Fördermittel vom Bund. Interessierte können sich bei der Energie- und Wasserversorgung Bünde (EWB) oder einem Energieeffizienzexperten einen individuellen Sanierungsfahrplan (ISfP) erstellen lassen. Der wird ebenfalls gefördert und erhöht auch noch die Förderquote, wenn die Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.