Die UN-Konvention zur Inklusion
Was fordert die UN-Konvention?
Die UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Was ist eine Konvention?
Eine Konvention ist ein Übereinkommen, das von Menschen oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde in 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet.
Warum gibt es die UN-Konvention?
Sie setzt sich dafür ein, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhört und diese als vollwertige Bürger der Gesellschaft anerkannt werden.
Wer unterstützt die UN-Konvention?
Deutschland und derzeit 152 weitere Länder bekennen sich zur UN-Konvention und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen.
Die Kernpunke
Barrieren abschaffen:
In Städten, Gebäuden und bei Transportmitteln, im Internet und in der Sprache.
Selbstbestimmtes Leben ermöglichen:
Keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte. Keine Entmündigungen oder Ausgrenzungen von der Gemeinschaft.
Gleiche Rechte für alle:
Recht auf Bildung und Erziehung in einer Schule für Kinder mit und ohne Behinderung.
Was ist eine Behinderung?
Behinderung ist kein fester Zustand, sondern ein ständiger Prozess. Es wirkt sich nachteilig aus, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen, die sie an der vollen und gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindern (Definition der UN).
Weltweit leben 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Das sind etwa 10% der Weltbevölkerung. Damit stellen sie die größte Minderheit auf der Erde dar.
In Deutschland leben 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Das sind etwa 12,2 % der Gesamtbevölkerung. Bei knapp 5% der Menschen ist es eine angeborene Behinderung. Rund 95% der Behinderungen werden erst im Laufe des Lebens erworben. Jede Barriere ist eine zuviel!
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.