Um möglichst vielen Nutzern einen Parkplatz verfügbar zu halten, ist es wichtig, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, bestehende Parkregelungen zu beachten und einzuhalten. Durch eine Missachtung sind unter anderem folgende Probleme tägliche Realität in unserer Stadt:
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Bünde.
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sind in Bünde die Straßenverkehrsbehörde sowie das BONUS-Team zuständig.
Nachts und am Wochenende kann bei Behinderungen oder Gefährdungen durch Falschparker auch die Polizei kontaktiert werden.
Eine schriftliche Verwarnung – umgangssprachlich auch Knöllchen genannt - finden Sie an Ihrem Fahrzeug, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, für die ein Verwarnungsgeld festgesetzt wurde.
Falls Sie sich mit der Verwarnung einverstanden erklärt haben und die Ihnen vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit einsehen, haben Sie mit dem anhängenden Zahlschein die Möglichkeit, das festgesetzte Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche zu bezahlen.
Ja und zwar im Bürgerbüro oder der Stadtkasse zu den jeweiligen Öffnungszeiten
Ein Grund könnte eine Überschneidung Ihrer Überweisung mit der Gutschrift in unserem Haus und der Zahlungsaufforderung sein.
Möglich wäre auch, dass Ihre Überweisung nicht zugeordnet werden konnte. Gründe hierfür können sein:
In diesen Fällen bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Sofern das Verwarnungsgeld nicht wirksam wird, weil es entweder verspätet oder gar nicht eingezahlt wurde, geht Ihnen nach Ablauf der Zahlungsfrist – vor Erlass des Bußgeldbescheides - eine schriftliche Verwarnung zu. Dieses enthält unter anderem:
Sie bekommen dadurch die Gelegenheit, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.
Rückfragen zu Ihrem Sachverhalt können die Sachbearbeiter am gleichen Tag noch nicht beantworten. Die einzelnen Fälle fließen erst nach ca. drei Tagen in das Bearbeitungsprogramm ein.
Sollten Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der festgesetzten Frist begleichen und keine begründeten Einwände einlegen können, wäre ein Bußgeldbescheid die Folge. Bei Erlass eines Bußgeldbescheides werden neben der Geldbuße zusätzlich noch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro und Auslagen in Form von Zustellungsgebühren in Höhe von 3,50 Euro erhoben. Sie haben die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. In solchen Fällen wird das Verfahren dann an das Amtsgericht Bünde abgegeben.
Nach Prüfung der gesamten Sachlage - unter Berücksichtigung Ihrer Einwände / Begründung - erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung eine Antwort (die sogenannte Einlassungsmitteilung). Daraus ist zu ersehen, ob die dargelegten Gründe es rechtfertigen, von der Verwarnung abzusehen.
Die Höhe der schriftlichen Verwarnungen ist bundeseinheitlich in der geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und steht nicht im Ermessen der Verkehrsüberwacher. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kann die Bußgeldkatalog-Verordnung eingesehen werden.
Nein. Der öffentliche Verkehrsraum steht allen Verkehrsteilnehmern unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gleichermaßen zur Verfügung. Eine Bevorteilung der Anlieger kann nach der StVO nicht ermöglicht werden.
Soweit sie zugelassen sind, dürfen sie grundsätzlich unbegrenzt parken.
Nein. Abgemeldete Fahrzeuge dienen nicht dem Verkehrszweck und gehören nicht zum zulässigen Gemeingebrauch. Außerdem wird dadurch eine unerlaubte Sondernutzung ausgeübt, welches den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Dies ist gegeben, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen oder die Kurzzeitkennzeichen beziehungsweise Ausfuhrkennzeichen abgelaufen sind und das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt worden ist.
Nein. Die weit verbreitete Annahme, dass die Verkehrsüberwacher eine Prämie / Provision erhalten, entspricht nicht den Tatsachen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen lediglich ihren „Job“.
Das Ziel der Verkehrsüberwacher ist die Einhaltung der StVO und somit die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese Pflichtaufgabe ist den Kommunen vom Gesetzgeber zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
Sie haben weitere Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Flyer Kostenfrei Parken in der Innenstadt (PDF, 3,1 MB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.