Hier sind alle Verfahren aufgelistet, bei denen Sie sich direkt beteiligen können.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch) dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte sowie die voraussichtliche Auswirkung der Planung zu informieren. Die frühzeitige Beteiligung wird mit einem ersten Entwurf durchgeführt. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird jedermann die Möglichkeit gegeben Stellung zu nehmen. Dies können Sie per E-mail, siehe Kontakt in der rechten Randspalte. Die Planunterlagen liegen ebenfalls im Rathaus, 2.Obergeschoss vor dem Bereich Planung, aus. Hier können Sie ihre Stellungnahmen auch persönlich abgeben.
In der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2
i.V.m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch) wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Auch hier kann jeder Bürger seine Stellungnahme abgeben. Dies können Sie per E-mail, siehe Kontakt in der rechten Randspalte. Die Planunterlagen liegen ebenfalls im Rathaus, 2.Obergeschoss vor dem Bereich Planung, aus. Hier können Sie ihre Stellungnahmen auch persönlich abgeben.