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Denkmalschutz

Die Stadt Bünde ist auch Untere Denkmalbehörde und kümmert sich somit auch um den Denkmalschutz. Dabei geht um bau- und kunsthistorisch besonders bedeutende Kirchen, herrschaftliche Villen oder bäuerliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie um ganz allgemeine Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit wie zum Beispiel bei die Geschichte der Zigarrenindustrie. Zeugen der Geschichte und damit schützenswertes Kulturgut sind z. B. auch gewachsene Stadtbereiche oder Siedlungen, aber auch kleinere Wohn-, Wirtschafts- und Geschäftsgebäude unterschiedlicher Zeitstellungen, Friedhöfe und Grünanlagen sowie Gedenksteine, Mahnmale, historische Grenzsteine oder Fabrikanlagen.


Wichtig für die Erforschung der Siedlungsgeschichte der Stadt und der Lebensumstände seiner Bewohner ist in diesem Zusammenhang auch die archäologische Beobachtung von Baumaßnahmen, die das sogenannte "gewachsene" Erdreich betreffen und der Schutz für bereits bekannte Bodendenkmäler. Einmalig und international bedeutend ist in der Stadt Bünde das Bodendenkmal Doberg, ein "Meeresaquarium in Stein", mit seinen vielen Fossilienfunden (Dobergmuseum). Unsere wichtigsten historischen Kulturgüter sind aussagekräftige Zeugen über die industrielle Entwicklung der Zigarrenindustrie und die Siedlungsentwicklung in unserer Stadt. Diese Dokumente bestimmen den Charakter unserer Stadt und tragen zur Unverwechselbarkeit bei. Sie ermöglichen den Bewohnern die Identifizierung mit "ihrer" Stadt. Ein beeindruckendes Beispiel ist das in jüngster Zeit renovierte und modernisierte Geschäftshaus Wehmstraße 3 und 5.

Die Stadt Bünde als zuständige Untere Denkmalbehörde ist nach dem Denkmalschutzgesetz verpflichtet, "Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen", die nach fachlich fundierter Auffassung der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur oder des LWL-Museums für Archäologie Denkmaleigenschaft besitzen, in die Denkmalliste einzutragen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Nutzungsberechtigten eines zu schützenden Objektes werden vor der Eintragung in die Denkmalliste hierzu angehört. Die Eintragung wird durch den für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ausschuss, nach Abwägung der bei der Anhörung vorgebrachten Einwände der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten, beraten und vom Rat der Stadt Bünde beschlossen.
Veränderungen an Baudenkmälern, auch solche, für die keine Baugenehmigung erforderlich sind, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Sachgebiete -Bauaufsicht- und -Bauverwaltung-.
Auch bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines Baudenkmals, zum Beispiel der Neubau eines Wohnhauses, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Es ist sinnvoll vor Beantragung von Umbaumaßnahmen an Denkmälern oder Neubauprojekten im Sichtbereich von Denkmälern die Wünsche mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bünde zu besprechen, damit mögliche denkmalrelevante Auflagen in die Planung einbezogen werden können.

Kontakt

Stadt Bünde -Bauordnungsamt/ Untere Denkmalbehörde
Bahnhofstraße 13+15
32257 Bünde
Telefon: 05223 161-271
Herr Büker
Telefon: 05223 161-257
Fax: 05223 1616-257
E-Mail oder Kontaktformular

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.