Die Stadt Bünde als zuständige Untere Denkmalbehörde ist nach dem Denkmalschutzgesetz verpflichtet, "Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen", die nach fachlich fundierter Auffassung der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur oder des LWL-Museums für Archäologie Denkmaleigenschaft besitzen, in die Denkmalliste einzutragen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Nutzungsberechtigten eines zu schützenden Objektes werden vor der Eintragung in die Denkmalliste hierzu angehört. Die Eintragung wird durch den für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ausschuss, nach Abwägung der bei der Anhörung vorgebrachten Einwände der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten, beraten und vom Rat der Stadt Bünde beschlossen.
Veränderungen an Baudenkmälern, auch solche, für die keine Baugenehmigung erforderlich sind, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Sachgebiete -Bauaufsicht- und -Bauverwaltung-.
Auch bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines Baudenkmals, zum Beispiel der Neubau eines Wohnhauses, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Es ist sinnvoll vor Beantragung von Umbaumaßnahmen an Denkmälern oder Neubauprojekten im Sichtbereich von Denkmälern die Wünsche mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bünde zu besprechen, damit mögliche denkmalrelevante Auflagen in die Planung einbezogen werden können.
Denkmalliste (PDF, 204 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.