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Wohnen, Bauen
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Gestaltungsbeirat

Zielsetzung für die Einrichtung des Gestaltungsbeirates ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische und städtebauliche Qualität zu sichern, zu fördern und Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Gestaltungsbeirat soll dazu beitragen, das Bewusstsein für den Wert guter architektonischer Lösungen bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten zu fördern und zur Diskussion über die aktuelle Baukunst anzuregen.
Die öffentliche Hand muss sich ihrer Verantwortung in Bezug auf die Gestaltungsqualität in Entwurfs- und Detailplanung bewusst sein und die öffentlichen Bauaufgaben mit Sorgfalt bearbeiten und vorbildlich lösen. Dies gilt neben den Hochbauaufgaben auch für Plätze und Verkehrsbauten.
Einzelne nennenswerte Projekte können von dem Gestaltungsbeirat, mit Zustimmung des Bauherren und des Planers, auch in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in der Presse) vorgestellt werden.

Der Gestaltungsbeirat als Begleiter der Stadtentwicklung
Der Gestaltungsbeirat gibt unabhängige Empfehlungen im Zuge konkreter Planungsvorhaben, um die Baubehörde in ihren Bemühungen zu unterstützen.
Gestaltungsbeiräte sind ein effektives, nichtamtliches Instrument zur Förderung der qualifizierten Stadtentwicklung.

Wie arbeitet ein Gestaltungsbeirat?
In der Geschäftsordnung ist festgelegt, welche Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. Bereits in einem frühen Stadium werden im Gestaltungsbeirat relevante Vorhaben behandelt.
Sobald alle Vorlagen abgeklärt sind, werden die Bauprojekte dem Gestaltungsbeirat, über die Geschäftsstelle, zur Begutachtung vorgelegt.
Planer und Bauherren werden eingeladen, ihr Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat im Rahmen einer Sitzung vorzustellen.
Das Projekt wird begutachtet, das Resultat wird dem Planer und dem Bauherren in Form eines Protokolls mitgeteilt.
Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, welches sowohl die Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten als auch die Verwaltung bei den Projekten mit seinem Fachwissen unterstützt, um ein qualitätsvolles Stadtbild in Bünde zu fördern.
Er stellt die begutachteten Objekte in dem kommenden Planungsausschuss, im nicht öffentlichen Teil, vor.
Von den Projekten gehen rund zwei Drittel in die Wiedervorlage, die komplette Ablehnung eines Projektes ist sehr selten.
Die überarbeiteten Pläne werden in einer der nächsten Sitzungen noch einmal vorgestellt oder dem Gestaltungsbeirat per Mail zur nochmaligen Begutachtung und „Freigabe“ geschickt.


Mitglieder

1. Vorsitzender:

Dipl.-Ing.
Kurt-Schumacher-Straße 91
32257 Bünde

Telefon: 05223 4072
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Stellvertreter:

Dipl.-Ing.
Bruchstraße 169
32289 Rödinghausen

Telefon: 05226 184824
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Dipl.-Ing.
Heidkampstraße 41
32257 Bünde

Telefon: 05223 7918448
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Dipl.-Ing.
Wielandstraße 15
32257 Bünde

Mobil: 05223 6874247
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Dipl.-Ing.
Ernst-Reuter-Straße 41
32257 Bünde

Mobil: 0171 1480032
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Vertreter

Dipl.-Ing.
Ringstraße 34
32257 Bünde

Telefon: 05223 8197041
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Dipl.-Ing.
Teichstraße 25
32257 Bünde

Telefon: 05223650065
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Dipl.-Ing.
Hochstraße 57
32257 Bünde

Telefon: 05221 98259501
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Kontakt

Stadt Bünde -Amt für Planung, Umwelt und Grünflächen
Bahnhofstraße 13 + 15
32257 Bünde

Geschäftsstelle


Frau Stieve
Telefon: 05223 161-229
Fax: 05223 1616-229
E-Mail oder Kontaktformular

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.