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Starkregenereignis am 5./6. Juni 2021
Antragstellung für Betroffene auf Soforthilfe des Landes NRW

Starke Regenfälle am 05./06. Juni 2021 führten in Teilen der kreisangehörigen Kommunen Bünde, Enger und Hiddenhausen zu vielen Einsätzen der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen.
Die Folge war, dass viele Betroffene in der folgenden Zeit mit den Aufräum- und Renovierungsarbeiten beschäftigt gewesen sind. In Einzelfällen mussten auch vorübergehend Ausweichquartiere bezogen werden.

Soforthilfe-Richtlinie
Die Landesregierung hat am 11. Januar 2022 beschlossen, das Starkregenereignis am 5./6. Juni 2021 als Ereignis im Sinne der Soforthilfe-Richtlinie anzuerkennen.
Dies bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen Betroffene die Möglichkeit haben, die entstandenen Kosten bzw. einen Teilbetrag erstattet zu bekommen.

Die Zuständigkeit für die gesamte Abwicklung dieses Verfahrens liegt bei der Bezirksregierung Detmold. Dort sind auch die Anträge auf Kostenbeteiligung einzureichen.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist laut Soforthilfe-Richtlinie jedoch, dass gegen solche Ereignisse kein oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich gewesen wäre. Allein der Nichtabschluss einer Elementarversicherung reicht für eine Kostenerstattung nicht aus.
Die Soforthilfe-Richtlinie finden Sie unter www.recht.nrw.de unter der Suchfunktion „Soforthilferichtlinie“

Wie läuft die Antragstellung ab?
Entsprechende Anträge sind bis zum 25. Februar 2022 bei der Bezirksregierung Detmold zu stellen. Nähere Einzelheiten sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unter:
www.bezreg-detmold.de unter der Rubrik Soforthilfe Starkregen.

Die Anträge sind per Mail unter der Adresse post22@bezreg-detmold.nrw.de einzureichen.

Sollten Sie für Ihren Einzelfall spezielle Fragen zum Antragsverfahren haben, schicken Sie eine E-Mail unter Angabe Ihres Namens, Adresse und Telefonnummer an die zuvor genannte E-Mail-Adresse. Alternativ werden Rückrufwünsche auch unter 05231 71-2286 entgegengenommen.


10.02.2022 

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.