Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Erstbelehrung für Personen vor, die, z. B. in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien und sonstigen Einrichtungen, mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Wer benötigt eine Belehrung?
Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen:
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz über die Durchführung einer Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt wird neben den gewerbsmäßigen Tätigkeiten, auch für folgende Tätigkeiten benötigt, bei denen die o.a. Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden:
Absolviert Ihr Kind über die Schule ein Praktikum im Bereich der Lebensmittelzubereitung bzw. des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie, ist eine Belehrung nach § 43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz erforderlich. Diese Belehrung ist auch notwendig, wenn Ihr Kind bei der Zubereitung des Schulfrühstücks oder zum Verkauf im Schulkiosk tätig wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Downloadbereich.
Zu welchem Zeitpunkt benötige ich eine Belehrung?
Die Belehrung ist vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt durchzuführen.
Wie alt darf die Bescheinigung sein?
Die Bescheinigung darf bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Wo erhalte ich die Belehrung?
Die Belehrung findet als Online-Seminar statt. Sie müssen nicht beim Gesundheitsamt persönlich erscheinen.
Ein Online-Seminar ist ein virtueller Raum mit Live-Kontakt. Sie können die Belehrung von Zuhause, bei der Arbeit oder wo es für Sie passend ist, durchführen.
Wie läuft die Online-Belehrung ab und welche technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Hinweisen zur Teilnahme an der Online-Belehrung im Downloadbereich.
Erhalte ich eine Bescheinigung nach der Online-Belehrung?
Sie können nach erfolgreicher Belehrung die Bescheinigung als PDF-Datei herunterladen.
Die Bescheinigung ist anschließend dem Arbeitgeber auszuhändigen.
Wie lange ist ein ausgestellter Belehrungsnachweis gültig?
Die Bescheinigung ist lebenslang gültig. Eine Wiederholungsbelehrung erfolgt alle zwei Jahre durch Ihren Arbeitgeber.
Abweichende Regelung für Schulklassen und Personen ohne Zugang zum Internet
Schulklassen oder Personen ohne Zugang zum Internet vereinbaren bitte telefonisch einen Termin beim Gesundheitsamt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Gesundheit
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 73 kB)
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Freitag:
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Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.