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Belehrung zum Infektionsschutz erhalten

Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Erstbelehrung für Personen vor, die beispielsweise in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien und sonstigen Einrichtungen, mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Oder den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

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