Fachstelle „Frühe Hilfen“ – Fördermöglichkeiten für Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten im Vorschulalter
Wer kann sich an die Fachstelle Frühe Hilfen wenden?
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie sich um ein Kind Sorgen machen, weil
Wie sieht die Hilfe der Fachstelle aus?
Wir informieren Sie über verschiedene Fördermöglichkeiten, zum Beispiel heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung. Für eine solche Hilfe sind wir erster Ansprechpartner. Darüber hinaus informieren wir Sie bei Bedarf über weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Wer hat Anspruch auf heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)?
Bei Ihrem Kind liegt eine Behinderung vor? Oder Ihr Kind ist durch eine Entwicklungsverzögerung von einer wesentlichen Behinderung bedroht? Ihr Kind ist dadurch an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt? In dem Fall kann Ihr Kind bis zum Schuleintritt heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung erhalten. Die jeweilige Form der Frühförderung soll den Kindern gleiche Chancen ermöglichen.
Welche Möglichkeiten bietet heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)?
Heilpädagogische Frühförderung wird dem Kind ganzheitlich gerecht. Sie fördert das Kind spielerisch in seiner Entwicklung und unterstützt Sie als Eltern in Erziehungs- und Lebenssituationen. Interdisziplinäre Frühförderung vereint
Für die Interdisziplinäre Frühförderung lassen Sie sich ein Rezept Ihres Kinderarztes ausstellen. Die Therapeuten in der Frühförderung arbeiten Hand in Hand und tauschen sich über die Förderziele Ihres Kindes aus. Darüber hinaus werden Sie als Eltern angeleitet und beraten.
Heilpädagogische und Interdisziplinäre Frühförderung sind für die Kinder und ihre Eltern kostenlos. Seit dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Kostenträger der Maßnahme.
Diese Einrichtungen im Kreis Herford bieten Frühfördermaßnahmen an:
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 236 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 236 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.