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Unterstützung für die Freizeit beantragen und Fahrdienst für Menschen im Rollstuhl nutzen

Freizeitbegleitung beantragen

Beschreibung

Familienunterstützender Dienst:

Der Familienunterstützende Dienst (FuD), auch bekannt als Familienentlastender Dienst (FeD), stellt spezielle Unterstützungen für Menschen mit Behinderung und deren Familien bereit. Diese Unterstützung erfolgt ambulant und wohnortnah. Hierbei kann es sich um Gruppenangebote (Konzert-, Kino-, Museumsbesuche usw.) oder um zielorientierte Einzelbetreuungen handeln.

Die Angebote bieten neben der Freizeitgestaltung für die Menschen mit Behinderung auch den beteiligten Familien eine Entlastung.

Für die Bewilligung von Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes für Kinder und Jugendliche ist der Kreis Herford zuständig. Menschen mit Behinderung, die ihre Schulbildung bereits abgeschlossen haben, wenden sich bitte an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Fahrdienst für Menschen im Rollstuhl nutzen:

Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste zuständig. Dieser hat jedoch die Kreise und kreisfreien Städte zur Durchführung der Aufgabe herangezogen. Daher bleibt der Kreis Herford Ihr Ansprechpartner, wenn Sie den Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung beantragen möchten.

Sie können am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Dies muss auf Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG gekennzeichnet sein.

Sie dürfen nicht am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie ein eigenes Kraftfahrzeug (KFZ) besitzen oder ein KFZ in Ihrem Haushalt vorhanden ist, das Ihnen zur Verfügung gestellt werden kann.

Außerdem hängt die Teilnahme am Fahrdienst von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Die Prüfung für Einkommen und Vermögen ist individuell vorzunehmen.

Der Behindertenfahrdienst dient der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ist nur für Freizeitaktivitäten vorgesehen.

Wenn Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie sogenannte Taxiwertmarken. Teilnehmende Taxiunternehmen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Den Fahrdienst beantragen Sie beim Kreis Herford folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme des Fahrdienstes des Kreises Herford vollständig aus und senden Sie den Antrag sowie Ihren Einkommensteuerbescheid oder Rentenbescheid anschließend an Ihren Ansprechpartner.

Kosten/Gebühren

Für die Inanspruchnahme des familienunterstützenden Dienstes und die Nutzung des Behindertenfahrdienstes müssen Sie gegebenfalls einen Beitrag aus Ihrem Einkommen leisten.

Downloads

Dokumente

Antrag auf Ausstellung von Fahrscheinen für den Behindertenfahrdienst (PDF, 121 kB) ReadSpeaker

Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Kreis Herford - Soziale Leistungen (PDF, 6 kB) ReadSpeaker

Formular Bevollmächtigung (PDF, 149 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 236 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstra­ße 3
32051 Herford
N.N.
Eingliederungshilfe
Telefon: 05221 13-1284
Telefax: 05221 13-1902
N.N.
Eingliederungshilfe
Telefon: 05221 13-1234
Telefax: 05221 13-171234
Dennis Wörmann
Eingliederungshilfe
Telefon: 05221 13-1245
Telefax: 05221 13-1902
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.