Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung. Das sind landesweit rund 2,0 Millionen Menschen.
Im Kreis Herford leben rund 31.000 behinderte Menschen. Wir sind Ansprechpartnerin für diese Personen, wenn es darum geht:
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, hilft Ihnen auch die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde weiter, in der Sie leben. Von dort wird der Antrag an den Kreis Herford (Versorgungsamt) weitergeleitet. Die Sachbearbeitung erfolgt ausschließlich beim Kreis Herford. Deshalb können Auskünfte zum Stand Ihres Antrages nur vom Kreis Herford beantwortet werden.
Wenn die Behinderung durch uns festgestellt wird, können Betroffene von anderen Behörden, Institutionen, Einrichtungen bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, zum Beispiel Freifahrten für Bus und Bahn, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Wer ist anspruchsberechtigt?
Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 erteilt. Bei einem Wert unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert.
Kann ich einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis bekommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten, der unbefristet gültig ist.
Einen unbefristet gültigen Ausweis erhalten Menschen, deren Beeinträchtigungen sich wahrscheinlich nicht bessern werden. Dies ist zum Beispiel bei Amputationen der Fall.
Neben einem Antrag und einer Einverständniserklärung zur Befreiung der Sie behandelnden Ärzte und Ärztinnen von der Schweigepflicht sind keine weiteren besonderen Unterlagen vorzulegen. Befundberichte und ähnliche Unterlagen werden direkt vom Sozialamt bei den Ärzten angefordert.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ein aktuelles Passbild erforderlich ist.
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Die Leistungen für behinderten Menschen sind gebührenfrei.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 118 kB)
>>Schwerbehindertenrecht Online
alle Leistungen im Überblick
>>ELSA - elektronischer Schwerbehindertenantrag
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 118 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.