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Schwerbehinderung: Feststellung und Ausweis beantragen

Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und "Freifahrten" beantragen

Beschreibung

Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung. Das sind landesweit rund 2,0 Millionen Menschen.

Im Kreis Herford leben rund 31.000 behinderte Menschen. Wir sind Ansprechpartnerin für diese Personen, wenn es darum geht:

  • die Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise den Grad der Behinderung neu festzustellen,
  • Schwerbehindertenausweise auszustellen und
  • die sogenannten Merkzeichen über gesundheitliche Beeinträchtigungen im Schwerbehindertenausweis einzutragen.

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, hilft Ihnen auch die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde weiter, in der Sie leben. Von dort wird der Antrag an den Kreis Herford (Versorgungsamt) weitergeleitet. Die Sachbearbeitung erfolgt ausschließlich beim Kreis Herford. Deshalb können Auskünfte zum Stand Ihres Antrages nur vom Kreis Herford beantwortet werden.

Wenn die Behinderung durch uns festgestellt wird, können Betroffene von anderen Behörden, Institutionen, Einrichtungen bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, zum Beispiel Freifahrten für Bus und Bahn, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche). 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 erteilt. Bei einem Wert unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert.

Kann ich einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis bekommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten, der unbefristet gültig ist.

Einen unbefristet gültigen Ausweis erhalten Menschen, deren Beeinträchtigungen sich wahrscheinlich nicht bessern werden. Dies ist zum Beispiel bei Amputationen der Fall.

Unterlagen/Nachweise

Neben einem Antrag und einer Einverständniserklärung zur Befreiung der Sie behandelnden Ärzte und Ärztinnen von der Schweigepflicht sind keine weiteren besonderen Unterlagen vorzulegen. Befundberichte und ähnliche Unterlagen werden direkt vom Sozialamt bei den Ärzten angefordert.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ein aktuelles Passbild erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Kosten/Gebühren

Die Leistungen für behinderten Menschen sind gebührenfrei.

Downloads

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 118 kB) ReadSpeaker

Zuständig

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.