Erwachsene können eine gesetzliche Betreuung zur Hilfe erhalten, wenn sie ihre Anliegen nicht mehr allein regeln können.
Gründe dafür können eine psychische, seelische, körperliche oder geistige Krankheit oder eine Behinderung sein.
Die Bearbeitungsdauer ist sehr unterschiedlich und vom Umfang der Befragungen, dem Umfang des Gutachtens und vom Ergebnis der Anhörung bei Gericht abhängig.
So ist eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten keine Seltenheit. Da die Betreuung für die betroffene Person ein großer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte bedeutet, muss das Gericht besonders sorgfältig ermitteln.
Betreuungsverfahren:
Für die Führung der Betreuung werden Kosten des Gerichts (Gebühren und Auslagen, insbesondere die Dokumentenpauschale und Sachverständigenauslagen) nur erhoben, wenn das Vermögen des Betreuten nach Abzug der Verbindlichkeiten mehr als 25.000,00 Euro beträgt.
Nicht berücksichtigt wird dabei ein angemessenes Hausgrundstück, wenn das Haus des betreuten Menschen von ihm selbst oder seinem Lebenspartner bewohnt wird und nach seinem Tod weiter bewohnt werden soll.
Als Jahresgebühr für eine auf Dauer angelegte Betreuung werden vom 25.000,00 Euro übersteigenden Vermögen 10,00 Euro für jede angefangenen 5.000,00 Euro, mindestens aber 200,00 Euro erhoben.
Beispiel:
Der Betreute verfügt über Vermögen in Höhe von 63.000,00 Euro. 25.000,00 Euro bleiben für die Berechnung unberücksichtigt. Für den darüber hinaus gehenden Betrag ergibt sich rein rechnerisch eine Jahresgebühr von 80,00 Euro, weil 5.000,00 Euro achtmal angefangen werden.
Da dies weniger als die Mindestgebühr ist, werden 200,00 Euro erhoben. Bei Vermögen von 200.000,00 Euro beträgt die Jahresgebühr 350,00 Euro.
Kosten für einen Berufsbetreuer:
Der Betreuer erhält je nach seiner beruflichen Qualifikation einen Stundensatz zwischen 27,00 und 44,00 Euro (§ 4 VBVG).
Für die Führung der Betreuung werden je nach Dauer der Betreuung und ob im Heim oder zu Hause, pauschal zwischen zwei und sieben Stunden pro Monat vergütet. Ist eine betreute Person vermögend, sind im Monat pauschal zwischen zweieinhalb und achteinhalb Stunden zu vergüten (§ 5 VBVG).
Ist eine betreute Person mittellos, ist die Vergütung aus der Staatskasse zu zahlen.
Vollmacht beim Notar erstellt:
Die Mindestgebühr beträgt 60,00 Euro, die Höchstgebühr 1.735,00 Euro. Die Höchstgebühr fällt an, wenn das Vermögen mehr als 2.000.000,00 Euro (Geschäftswert 1.000.000,00 Euro) beträgt. Bei einem Vermögen von zum Beispiel 50.000,00 Euro beträgt der Geschäftswert maximal 25.000,00 Euro.
Beglaubigungen von Unterschrift auf Vorsorgevollmachten
Montag und Donnerstag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 66 kB)
Montag und Donnerstag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 66 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.