Behindertenbeauftragte sind erreichbar für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie arbeiten eng mit den Selbsthilfegruppen zusammen und bilden die Geschäftsstelle des Behindertenbeirates. Sie koordinieren die Angebote der Behindertenhilfe und bieten Bürgerinnen und Bürgern persönliche Beratung an:
Angebote der Behindertenhilfe koordinieren
Behindertenbeauftragte moderieren die Gespräche zwischen verschiedenen Organisationen und Arbeitsbereichen des Behindertenhilfesystems. Ziel ist es, Informationen besser auszutauschen und ein abgestimmtes Vorgehen zu erreichen.
Bürgerinnen und Bürger beraten
Behindertenbeauftragte vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderungen gegenüber Organisationen. Sie sind dabei wegweisend für die einzelnen Vertreterinnen und Vertreter im Behindertenhilfesystem.
Inklusionsplan für den Kreis Herford erstellen
Der Kreis Herford hat die FOGS GmbH in Köln und das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen beauftragt, einen regionalen Inklusionsplan zu erstellen. In den Prozess wurden kommunale Akteure, der Behindertenbeirat sowie Menschen mit und ohne Behinderungen einbezogen. In einem Zeitraum von 18 Monaten wurden verschiedene Workshops veranstaltet und Personen schriftlich und mündlich befragt.
Der Abschlussbericht für die Inklusionsplanung bezieht sich auf folgende Handlungsfelder:
Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) am 22. März 2017
Hier können Sie die Präsentation zum Vortrag im Thema "Bundesteilhabegesetz -Gesetze zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen" herunterladen: Präsentation zum Bundesteilhabegesetz.Der Kreis Herford übernimmt keine Haftung für die in der Präsentation bereitgestellten Informationen.
Veranstaltung zum Inklusionsstärkungsgesetz vom 26. Januar 2017
Die Präsentation von Frau Häcker, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold (KSL-OWL), zum Inklusionsstärkungsgesetz steht Ihnen als Download zur Verfügung: Vortrag zum Inklusionsstärkungsgesetz.
Der Kreis Herford übernimmt keine Haftung für die in der Präsentation bereitgestellten Informationen.
Gesundheit
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.