Die für das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständige Behörde ist Ihre Ansprechstelle. Wir sind verantwortlich für das Überwachen der Betreuungseinrichtungen.
Zu den Betreuungseinrichtungen im Kreis Herford gehören unter anderem:
Welche Aufgaben übernehmen das WTG und die WTG-Behörde?
Das WTG stellt den Lebensalltag von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung in den Mittelpunkt. Als zuständige WTG-Behörde achten und schützen wir die Interessen, Rechte und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in den Betreuungseinrichtungen. Außerdem sorgen wir dafür, dass hier die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden:
Für wen ist die WTG-Behörde da?
Für alle Personen mit Fragen zum WTG, insbesondere für:
Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW)
Die Dienstleistungen nach dem WTG NRW unterliegen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für die Jahre 2015-2016
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für die Jahre 2017-2018
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 51 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 51 kB)