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Wohn- und Teilhabegesetz: Qualitative Versorgung in Einrichtungen sicherstellen

Wohn- und Teilhabegesetz (WTG): Betreuungseinrichtungen überwachen

Beschreibung

Die für das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständige Behörde ist Ihre Ansprechstelle. Wir sind verantwortlich für das Überwachen der Betreuungseinrichtungen.

Zu den Betreuungseinrichtungen im Kreis Herford gehören unter anderem:

  1. vollstationäre Betreuungseinrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
  2. Betreuungseinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen
  3. Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
  4. Tagespflege.

Welche Aufgaben übernehmen das WTG und die WTG-Behörde?

Das WTG stellt den Lebensalltag von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung in den Mittelpunkt. Als zuständige WTG-Behörde achten und schützen wir die Interessen, Rechte und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in den Betreuungseinrichtungen. Außerdem sorgen wir dafür, dass hier die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden:

  1. Überwachen
    Unsere regelmäßig wiederkehrenden oder anlassbezogene Kontrollen haben das Ziel, festgestellte Mängel möglichst schnell und nachhaltig zu beheben.
  2. Informieren
    Die Ergebnisse der durchgeführten Regelprüfungen fassen wir in einem Ergebnisbericht für die Öffentlichkeit zusammen.
  3. Persönliche Ansprechstelle
    Wir sind in allen Fragen zum Einrichtungsbetrieb der Betreuungseinrichtungen ansprechbar.

Für wen ist die WTG-Behörde da?

Für alle Personen mit Fragen zum WTG, insbesondere für:

  1. die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige und rechtlichen Betreuerinnen/Betreuer.
  2. Beiräte für Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Vertretungsgremien und Vertrauenspersonen.
  3. Personen mit einem berechtigen Interesse an den Einrichtungen sowie an den Rechten und Pflichten der Trägerinnen und Träger beziehungsweise der Bewohnerinnen und Bewohner.
  4. Leitungskräfte und in Einrichtungen beschäftigte Personen.

Rechtsgrundlagen

Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW)

Kosten/Gebühren

Die Dienstleistungen nach dem WTG NRW unterliegen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.

Downloads

Servicezeiten: Pflegebedürftige Menschen und gesetzliche Betreuung

Montag und Donnerstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 51 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstraße 3
32051 Herford
Nina Bergmann
Wohn- und Teilhabegesetz
Telefon: 05221 13-1170
E-Mail schreiben
Verena Letij
Wohn- und Teilhabegesetz
Telefon: 05221 13-1128
Telefax: 05221 13-171128
E-Mail schreiben
Manuela Ohm
Wohn- und Teilhabegesetz
Telefon: 05221 13-1179
Telefax: 05221 13-171179
E-Mail schreiben
Matthias Ossowski
Wohn- und Teilhabegesetz
Telefon: 05221 13-1129
Telefax: 05221 13-171129
E-Mail schreiben
Bettina Schulz
Wohn- und Teilhabegesetz
Telefon: 05221 13-1178
Telefax: 05221 13-131178
E-Mail schreiben
Monika Vahle
Wohn- und Teilhabegesetz
Telefon: 05221 13-1130
Telefax: 05221 13-171130
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Montag und Donnerstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.