Zugelassene Einrichtungen der Kurzzeitpflege können beim Kreis Herford einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten beantragen.
Voraussetzungen:
Verfahrensablauf
Der Aufwendungszuschuss wird auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung. Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats zu stellen – per Fax oder per Post. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist: ein später eingegangener Antrag muss abgelehnt werden. Die Beweispflicht über den fristgerechten Eingang liegt beim Antragsteller. Ein Fax-Sendeprotokoll kann als Nachweis dienen und sollte bis zum Eingang des Bescheides aufbewahrt werden. Die Antragsfrist gilt auch, wenn der Gast über das Monatsende hinaus in Kurzzeitpflege ist; in diesem Fall muss für jeden Monat ein eigener Antrag gestellt werden.
Die Förderung ist bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu beantragen, in dessen Bereich der Kurzzeitpflege-Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. Der Kreis Herford ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Die Investitionskostenförderung wird für tatsächliche Belegungstage gewährt; bei ganztägiger Abwesenheit (z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt) besteht kein Anspruch. Aufnahmetag und Entlassungstag gelten als je ein gesonderter Tag.
Für Personen, bei denen die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit noch aussteht, sollte der Antrag „vorsorglich“ und fristgerecht gestellt werden, damit bei einem nachträglich festgestelltem Pflegegrad auch nachträglich ein Aufwendungszuschuss bewilligt werden kann.
Bei nicht pflegeversicherten Personen können die Aufwendungen ggfs. im Rahmen von Sozialhilfeleistungen abgerechnet werden.
Eine Förderung ist bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt für maximal 56 Tage je Kalenderjahr möglich.
Einrichtungen sind verpflichtet, entscheidungserhebliche Tatsachen (z. B. Betriebsschließung, Trägerwechsel, Umzug, Änderung der Rechtsform) unverzüglich mitzuteilen.
Investitionskostenantrag Seite 1 (DOC, 34 kB)
Investitionskostenantrag Seite 2 (DOC, 39 kB)
Investitionskosten KZP Belegungsliste (XLS, 36 kB)
Informationen zu Ihrem Datenschutz (PDF, 153 kB)
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