Zugelassene Einrichtungen der Kurzzeitpflege können beim Kreis Herford einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten beantragen.
Voraussetzungen:
Verfahrensablauf
Der Aufwendungszuschuss wird auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung. Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats zu stellen – per Fax oder per Post. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist: ein später eingegangener Antrag muss abgelehnt werden. Die Beweispflicht über den fristgerechten Eingang liegt beim Antragsteller. Ein Fax-Sendeprotokoll kann als Nachweis dienen und sollte bis zum Eingang des Bescheides aufbewahrt werden. Die Antragsfrist gilt auch, wenn der Gast über das Monatsende hinaus in Kurzzeitpflege ist; in diesem Fall muss für jeden Monat ein eigener Antrag gestellt werden.
Die Förderung ist bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu beantragen, in dessen Bereich der Kurzzeitpflege-Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. Der Kreis Herford ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Die Investitionskostenförderung wird für tatsächliche Belegungstage gewährt; bei ganztägiger Abwesenheit (z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt) besteht kein Anspruch. Aufnahmetag und Entlassungstag gelten als je ein gesonderter Tag.
Für Personen, bei denen die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit noch aussteht, sollte der Antrag „vorsorglich“ und fristgerecht gestellt werden, damit bei einem nachträglich festgestelltem Pflegegrad auch nachträglich ein Aufwendungszuschuss bewilligt werden kann.
Bei nicht pflegeversicherten Personen können die Aufwendungen ggfs. im Rahmen von Sozialhilfeleistungen abgerechnet werden.
Eine Förderung ist bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt für maximal 56 Tage je Kalenderjahr möglich.
Einrichtungen sind verpflichtet, entscheidungserhebliche Tatsachen (z. B. Betriebsschließung, Trägerwechsel, Umzug, Änderung der Rechtsform) unverzüglich mitzuteilen.
Montag und Donnerstag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Investitionskostenantrag Seite 1 (DOC, 34 kB)
Investitionskostenantrag Seite 2 (DOC, 39 kB)
Investitionskosten KZP Belegungsliste (XLS, 36 kB)
Informationen zu Ihrem Datenschutz (PDF, 153 kB)
Montag und Donnerstag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Investitionskostenantrag Seite 1 (DOC, 34 kB)
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Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
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Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
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