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Investitionskosten für Tagespflege beantragen

Investitionskosten für Tagespflege beantragen

Beschreibung

Zugelassene Einrichtungen der Tages-/Nachtpflege können beim Kreis Herford einen Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten beantragen.

Voraussetzungen

  • Zulassung für die Tages-/Nachtpflege
  • Vorliegen eines abgeschlossenen Versorgungsvertrages gem. § 72 I SGB XI
  • Vorliegen einer abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung gem. § 85 SGB XI
  • Erfüllung der Anforderungen des WTG NRW und WTG-DVO NRW
  • Vorliegen eines Bescheides über anerkennungsfähige Investitionsaufwendungen gem. § 12 APG DVO NRW
  • Sitz in Nordrhein-Westfalen haben
  • Keine Berechnung förderfähiger Aufwendungen beim Pflegebedürftigen.
  • Die pflegeversicherten Nutzer müssen pflegebedürftig nach dem SGB XI (Pflegegrad 1-5) sein.
  • Nutzer müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme bzw. in den zwei Monaten vor Aufnahme im Kreis Herford gehabt haben.
  • Nutzer dürfen keinen Anspruch gegenüber dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge haben.

Verfahrensablauf

Der Aufwendungszuschuss wird auf Antrag gewährt. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung. Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats zu stellen – per Fax oder per Post. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist: ein später eingegangener Antrag muss abgelehnt werden. Die Beweispflicht über den fristgerechten Eingang liegt beim Antragsteller. Ein Fax-Sendeprotokoll kann als Nachweis dienen und sollte bis zum Eingang des Bescheides aufbewahrt werden.

Die Förderung ist bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu beantragen, in dessen Bereich der Tagespflege-Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. Der Kreis Herford ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.

Die Investitionskostenförderung wird für tatsächliche Belegungstage gewährt.

Für Personen, bei denen die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit noch aussteht, sollte der Antrag „vorsorglich“ und fristgerecht gestellt werden, damit bei einem nachträglich festgestellten Pflegegrad auch nachträglich ein Aufwendungszuschuss bewilligt werden kann.

Bei nicht pflegeversicherten Personen können die Aufwendungen ggfs. im Rahmen von Sozialhilfeleistungen abgerechnet werden.

Einrichtungen sind verpflichtet, entscheidungserhebliche Tatsachen (z. B. Betriebsschließung, Trägerwechsel, Umzug, Änderung der Rechtsform) unverzüglich mitzuteilen.

Unterlagen-Nachweise

  • Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 SGB XI
  • Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
  • Feststellungs- sowie Festsetzungsbescheid anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gem. § 12 APG DVO NRW
  • Antrag einschließlich Belegungsliste Tagespflege

Rechtsgrundlagen

  • Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung
  • Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
  • Durchführungsverordnung zum Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW)
  • Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW)
  • Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG DVO NRW)

Servicezeiten: Pflegebedürftige Menschen und gesetzliche Betreuung

Montag und Donnerstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dokumente

Investitionskostenantrag Seite 1 (DOC, 34 kB) ReadSpeaker

Investitionskostenantrag Seite 2 (DOC, 39 kB) ReadSpeaker

Investitionskosten Tagespflege Belegungsliste (XLS, 41 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 153 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstraße 3
32051 Herford
Elke Eikmeyer
Hilfe zur ambulanten Pflege, Investitionskostenförderung
Telefon: 05221 13-1212
Telefax: 05221 13-171212
E-Mail schreiben
Elke Schröder
Wohnberatung, Hilfe zur ambulanten Pflege, Investitionskostenförderung
Telefon: 05221 13-1282
Telefax: 05221 13-171282
E-Mail schreiben
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Montag und Donnerstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

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Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

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