Erkranken Sie an bestimmten Krankheiten, muss Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder das Labor dies melden. Welche Krankheiten dazugehören, steht im Katalog der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger. Den Katalog können Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts aufrufen.
Wurde uns eine dieser Krankheiten gemeldet, informieren wir Sie schriftlich – auch wenn die Ärztin/der Arzt Sie bereits benachrichtigt hat. Melden Sie sich dann bitte telefonisch im Gesundheitsamt, damit wir die bestehenden Fragen zur Krankheit gemeinsam mit Ihnen klären können.
Die Angaben werden anonymisiert an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesundheit
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 166 kB)
Gesundheit
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 166 kB)