Wenn Sie an Tuberkulose erkranken, sind Sie dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Personen zu melden, mit denen Sie in den letzten sechs Monaten Kontakt hatten.
Was passiert, wenn ich als Kontaktperson gemeldet wurde?
Gehören Sie zu den gemeldeten Personen, schreiben wir Sie an und laden Sie zu einem Termin zu uns ein. Wir informieren Sie dann ausführlich über die Krankheit und das weitere Vorgehen, da das Verfahren sehr individuell auf Sie abgestimmt wird.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesundheit
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 53 kB)
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Freitag:
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