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Schuleingangsuntersuchungen: Probleme frühzeitig erkennen

Schuleingangsuntersuchung

Beschreibung

Was passiert bei der schulärztlichen Kindergartenuntersuchung?

Bei der schulärztlichen Kindergartenuntersuchung lernen Sie und Ihr Kind die für Ihren Bezirk zuständige Schulärztin oder den zuständigen Schularzt und die medizinische Assistentin oder den medizinischen Assistenten kennen. Die Untersuchung ist freiwillig.

Die Schulärztinnen und Schulärzte untersuchen vier- bis fünfjährige Kinder im Kindergarten und beraten Eltern, wenn die Kinder Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung zeigen.

Auffällig kann zum Beispiel sein:

  1. Probleme beim Sprechen und Verstehen.
  2. Probleme beim Sehen und der Verarbeitung von Sinneseindrücken.
  3. Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme.
  4. gestörte Bewegung und Bewegungsabläufe.


Was passiert bei der Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend: alle zukünftigen Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil. Schulpflichtig ist ein Kind, das bis einschließlich dem 30.09. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt wird.

Im Vorschuljahr besucht die medizinische Assistentin oder der medizinische Assistent den Kindergarten und führt bei den zukünftigen Schulkindern einen Hör- und Sehtest durch. Diese Untersuchung ist bereits Bestandteil der Schuluntersuchung.

Die Schuleingangsuntersuchung dauert circa 20 Minuten und ist aufgeteilt in:

  1. eine körperliche Untersuchung,
  2. einen Aufgabenteil,
  3. und ein abschließendes Gespräch über die Ergebnisse.
  4. Bei Bedarf beraten wir über notwendige Impfen.

Weitere Aufgaben des schulärztlichen Teams sind:

  • Kinder mit besonderem Förderbedarf untersuchen,
  • Kinder mit Schulschwierigkeiten untersuchen,
  • ausländische Kinder, die erstmalig eine Schule in Deutschland besuchen werden, untersuchen,
  • Eltern, Lehrer und Erzieher beraten und schulen,
  • schulärztliche Gutachten erstellen sowie
  • Stellungnahmen zu besonderen Fragen geben.


Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?

Die Schuleingangsuntersuchungen  finden seit  Beginn der Corona-Pandemie derzeit i.d.R. für alle Kinder im Gesundheitsamt des Kreises Herford in Herford statt. Sie und Ihr Kind werden zu dem Untersuchungstermin  im Gesundheitsamt schriftlich oder telefonisch eingeladen. Die Untersuchungen  erfolgen  in der Zeit zwischen Ende Oktober/Anfang November und voraussichtlich bis zum Sommer des Folgejahres.

Unterlagen/Nachweise

  • gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft
  • Impfpass
  • Arzt- und Therapieberichte, Entwicklungsberichte, falls vorhanden
  • ausgegebene Anamnesebögen (freiwillig)

Rechtsgrundlagen

Schulgesetz (SchulG)

Servicezeiten: Gesundheit

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Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

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Dokumente

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Kontakt

Anja Wartewig
Sekretariat
Telefon: 05221 13-2123
Telefax: 05221 13-172116
E-Mail schreiben

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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.