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Todesbescheinigungen: Einsicht oder Auskunft erhalten

Todesbescheinigungen einsehen

Beschreibung

Wenn eine Person im Kreis Herford verstirbt, wird eine sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt. Die Angehörigen oder die Bestatterin beziehungsweise der Bestatter schicken die Bescheinigung an das Standesamt. Das Standesamt gibt sie an das Gesundheitsamt weiter. Hier wird die Bescheinigung 10 Jahre aufbewahrt.

Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger die Todesbescheinigung einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Dann ist eine Ärztin oder ein Arzt für Sie da.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis
  • Familienbuch

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    Amtshausstraße 2
    32051 Herford
    Doris Westerwelle
    Sekretariat, Aufnahme
    Telefon: 05221 13-2116
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