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Heilpraktiker: informieren und anmelden

Heilpraktiker: Informieren und anmelden

Beschreibung

Die Kreise und kreisfreien Städte erteilen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

In folgenden Fällen ergibt sich für die Abnahme der Kenntnisprüfung und die Erteilung der Erlaubnisse eine spezielle Zuständigkeit:

  1. Allgemeine Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker (Psychotherapie):
    Hier nimmt die Stadt Köln die Aufgaben wahr. Wenn Sie Fragen zum Erteilen der Erlaubnis oder zur Kenntnisprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Köln.
  2. Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker (Physiotherapie):
    Hier übernimmt die Stadt Düsseldorf die Aufgaben. Wenn Sie Fragen zum Erteilen der Erlaubnis oder zur Kenntnisprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Düsseldorf.

Rechtsgrundlagen

Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr 

Dokumente

Datenschutzformular_ Heilpraktiker informieren und anmelden (PDF, 99 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Britta Schröter
Medizinalaufs., Apotheken, Prüfungsausschüsse
Telefon: 05221 13-2136
Telefax: 05221 13-172150
E-Mail schreiben

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