Die Kreise und kreisfreien Städte erteilen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
In folgenden Fällen ergibt sich für die Abnahme der Kenntnisprüfung und die Erteilung der Erlaubnisse eine spezielle Zuständigkeit:
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Datenschutzformular_ Heilpraktiker informieren und anmelden (PDF, 99 kB)
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Datenschutzformular_ Heilpraktiker informieren und anmelden (PDF, 99 kB)