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Medikamente ins Ausland mitführen

Medikamente ins Ausland mitführen

Beschreibung

Wenn Sie eine Auslandsreise machen und Betäubungsmittel mitnehmen möchten, benötigen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung. Lassen Sie das Dokument anschließend bitte auch durch eine amtliche Stelle beglaubigen.

Das Gesundheitsamt Kreis Herford ist zuständig für eine Beglaubigung, wenn:

  • die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ihren oder seinen Praxisort im Kreis Herford hat und/oder
  • die Patientin oder der Patient im Kreis Herford wohnt

Unterlagen/Nachweise

  • Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens"
  • Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums brauchen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene internationale "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen"
  • Personalausweis
  • Substitutionsausweis bei Substitutionspatientinnen und Substitutionspatienten

    Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

    Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
    Montag bis Donnerstag:
    08:30 bis 12:00 Uhr
    14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    08:30 bis 12:00 Uhr 

    Dokumente

    Medikamente ins Ausland mitführen (PDF, 128 kB) ReadSpeaker

    Kontakt

    Britta Schröter
    Medizinalaufs., Apotheken, Prüfungsausschüsse
    Telefon: 05221 13-2136
    Telefax: 05221 13-172150
    E-Mail schreiben

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