Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Medikamente ins Ausland mitführen

Medikamente ins Ausland mitführen

Beschreibung

Wenn Sie eine Auslandsreise machen und Betäubungsmittel mitnehmen möchten, benötigen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung. Lassen Sie das Dokument anschließend bitte auch durch eine amtliche Stelle beglaubigen.

Das Gesundheitsamt Kreis Herford ist zuständig für eine Beglaubigung, wenn:

  • die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ihren oder seinen Praxisort im Kreis Herford hat und/oder
  • die Patientin oder der Patient im Kreis Herford wohnt

Unterlagen/Nachweise

  • Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens"
  • Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums brauchen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene internationale "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen"
  • Personalausweis
  • Substitutionsausweis bei Substitutionspatientinnen und Substitutionspatienten

    Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

    Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
    Montag bis Donnerstag:
    08:30 bis 12:00 Uhr
    14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    08:30 bis 12:00 Uhr 

    Dokumente

    Medikamente ins Ausland mitführen (PDF, 128 kB) ReadSpeaker

    Kontakt

    Britta Schröter
    Medizinalaufs., Apotheken, Prüfungsausschüsse
    Telefon: 05221 13-2136
    Telefax: 05221 13-172150
    E-Mail schreiben

    Servicezeiten 

    Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
    Montag bis Donnerstag:
    08:30 bis 12:00 Uhr
    14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    08:30 bis 12:00 Uhr 


    Telefon: 05223 161-0
    Telefax: 05223 161-351
    E-Mail schreiben
    Nachricht schreiben
    Adresse exportieren

    Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

    Visitenkarte anzeigen Adresse auf Landkarte anzeigen (öffnet in neuem Fenster)
    Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
    Ortstraße 5
    32257 Bünde

    Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

    Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

    Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

    Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
    Folgende Zugänge sind eröffnet:

    Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

    Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

    • Rechtswirkung
      Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
      Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
      Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
      Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
    • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
      Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
    • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
    • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

    Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

    • Portable Document Format (.pdf)
    • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
    • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
    • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
    • Microsoft Word (.docx)
    • Rich Text Format (.rtf)
    • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
    • Textdateien im Format ASCII (.txt)
    • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

    Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
    Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
    Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

    Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.