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Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten.

Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

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Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen

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Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

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Datenschutzerklärung Informationsweitergabe freiverkäufliche Arzneimittel (PDF, 191 kB) ReadSpeaker

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