Beim Rettungsdienst, bei den Krankentransporten und bei den Einrichtungen des Katastrophen- und Zivilschutzes müssen bestimmte Hygienestandards eingehalten werden.
Das verhindert, dass Erreger sich unter den Patientinnen und Patienten ausbreiten oder von Patientinnen und Patienten auf das Personal übertragen werden.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
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