Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
Wie erhalte ich eine Baugenehmigung?
Nein, der Bauantrag kann auch von anderen gestellt werden. Wir empfehlen, den Bauantrag mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer abzusprechen. So vermeiden Sie Probleme beim Bauvorhaben.
Das Baurecht enthält eine Vielzahl von Regelungen zur Genehmigungspflicht von Bauvorhaben. Wir geben Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
Nicht alle Bauvorhaben müssen von diesen Bauvorlageberechtigten beantragt werden. Bei einfachen Vorhaben (Carport, Abstellgebäude, Terrassenüberdachung) kann die Bauherrin/der Bauherr den Bauantrag selbst einreichen. Die erforderlichen Bauvorlagen müssen Sie beifügen. Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, eine Entwurfsverfasserin/einen Entwurfsverfasser mit beizuziehen.
Reichen Sie Bauanträge mindestens in dreifacher Ausfertigung ein. Für das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 und das digitale Baugenehmigungsverfahren reichen Sie den Bauantrag bitte nur in einfacher Ausfertigung ein.
Für die Beteiligung der Fachbehörden können im Einzelfall weitere Ausfertigungen erforderlich sein. Alle Fachbehörden möchten wir in Ihrem Interesse zeitgleich beteiligen.
Sie reichen den Bauantrag bei der Bauaufsicht des Kreises Herford, Umwelt, Planen und Bauen, Amtshausstraße 2 in 32051 Herford ein.
In den Ansichtszeichnungen ist der tatsächliche Geländeverlauf des Baugrundstückes einzutragen. Das Verändern der Geländeoberfläche ist baugenehmigungspflichtig. Wenn Sie beabsichtigen, das Gelände nach Abschluss der Baumaßnahmen zu begradigen (zum Beispiel für eine Terrasse), müssen die ursprünglichen und abschließenden Geländehöhen angegeben werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Geländeveränderung Auswirkungen auf das Nachbargrundstück hat.
Nicht genehmigte Bodenanfüllungen ziehen regelmäßig ein Ordnungsverfahren nach sich.
Nur unter Umständen kann die bereits durchgeführte Bodenanhebung nachträglich durch eine Baugenehmigung legalisiert werden.
Erst wenn Sie die Baugenehmigung in den Händen halten. Hierzu zählt auch das Ausheben der Baugrube und der Fundamente. Ein Baubeginn vor Erteilung der Baugenehmigung zieht regelmäßig das Stilllegen der Bauarbeiten durch die Bauaufsicht nach sich. Dies verursacht erhebliche Kosten. In Einzelfällen kann für bestimmte Bauarbeiten eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.
Die Baugenehmigung ist ein umfangreiches Schreiben. Sie besteht aus:
Bitte lesen Sie sich die Baugenehmigung gründlich durch!
Vor Baubeginn muss die Baubeginnanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Mit dem Baubeginn müssen Sie auch regelmäßig noch bautechnische Nachweise vorlegen. Beachten Sie die unterschiedlichen Vorlagefristen bitte genau. Jede schriftliche Erinnerung vom Kreis Herford ist gebührenpflichtig.
Die Baugenehmigung muss unbedingt beachtet werden.
Die Baugenehmigung beinhaltet Formulare. Die Formulare müssen von der Bauherrin/dem Bauherren ausgefüllt, unterschrieben und dem Baufortschritt entsprechend vorgelegt werden.
Nicht jede Änderung ist für die Baubehörde relevant.
Es müssen aber Veränderungen der Außenmaße (Länge, Breite, Höhe) unverzüglich den Mitarbeitenden der Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden. So können wir das weitere Verfahren abstimmen.
Das gilt auch für statische Änderungen. Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie uns.
Für das Schaffen von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese betreffen:
Wenn in der Baugenehmigung die Räume nur als Boden/Abstellraum genehmigt wurden, ist eine Baugenehmigung für die Änderung zu beantragen.
Die festgestellten Mängel sind innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Ist eine Beseitigung im Einzelfall nicht so schnell möglich, vereinbaren Sie bitte mit den Mitarbeitenden eine Verlängerung dieser Frist.
Auf schriftlichen Antrag können diese Fristen jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden, auch rückwirkend (§ 75 Absätze 1 und 2 der BauO NRW 2018).
Ein vollständig ausgefüllter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen/Nachweisen ist eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Baugenehmigungsverfahren.
Erst wenn der Bauantrag vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, kann die Bearbeitung sowie die Fachbehördenbeteiligung erfolgen.
Geben Sie bitte im Antragsformular einen Kontakt vollständig und gut lesbar an. So können wir Fragen zeitsparend über folgende Verbindungen klären:
Wenn Sie am digitalen Verfahren teilnehmen möchten, bitte ich um Zusendung einer Vollmacht (nur für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsicht des Kreises Herford) per Post oder per Fax an die Bauaufsicht (Fax Nummer: 05221-132499).
Die Errichtung, Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen nach §§ 64 ff der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen einer Baugenehmigung.
Ausgenommen sind Bauvorhaben, die wegen ihrer Größe und Bedeutung oder aufgrund ihrer Lage innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes genehmigungsfrei sind.
In § 62 der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen sind eine Reihe von Vorhaben aufgezählt, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Das Bearbeiten eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet und festgesetzt. Sie ist abhängig von der Rohbausumme. In Einzelfällen kann auch der Herstellungswert Berechnungsgrundlage sein.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang. Wird ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, werden Gebühren anteilig berechnet.
Unsere Beratung ist kostenlos.