Wann ist es sinnvoll, eine Bauvoranfrage zu stellen?
Sie sind sich nicht sicher sind, dass das geplante Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften vereinbar und genehmigungsfähig ist? Dann ist die Bauvoranfrage das geeignete Mittel, um vor Einreichung eines Bauantrages die Möglichkeit einer Realisierung rechtssicher zu klären.
Damit Ihre Bauvoranfrage bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Weitere Unterlagen sind abhängig vom Vorhaben und werden bei Bedarf nachgefordert.
Wenn Sie am digitalen Verfahren teilnehmen möchten, bitte ich um Zusendung einer Vollmacht per Post oder per Fax an die Bauaufsicht (Fax-Nummer: 05221-132499)
Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. In der Regel werden 60 Prozent der üblichen Baugenehmigungsgebühr als Bearbeitungsgebühr erhoben. In einem anschließenden Baugenehmigungsverfahren wird dann die Hälfte der entstandenen Bearbeitungsgebühr für die Bauvoranfrage wieder verrechnet.