Wann ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich?
Bei Bauvorhaben im gewerblichen Bereich, die eine besondere Umweltrelevanz haben, kann ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig werden. Ob für Ihren Betrieb eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen ist, ist unter anderem abhängig von dem Produktionsverfahren, den verwendeten Einsatzstoffen oder der Produktionskapazität Ihrer geplanten Anlage.
Welche Anlagen fallen unter das Immissionschutzrecht?
Genehmigungspflichtig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind zum Beispiel Windenergieanlagen ab einer Höhe von 50 Metern, Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung ab einem Megawatt oder Tierhaltungsanlagen ab 1.500 Mastschweinen. Alle Anlagen, für deren Errichtung und Betrieb eine Genehmigung nach dem BImSchG benötigt wird, sind in der Anlage 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Im Unterschied zur Baugenehmigung umfasst eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung alle für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Genehmigungen, also unter anderem auch bauordnungs- und bauplanungsrechtliche.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie im Bereich Immissionsschutz unter: “BImSchG-Genehmigung (§4, §16) bei Neubau oder Änderung einer Anlage beantragen“.
Wenn Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Ihren Betrieb haben und von dem geplanten Vorhaben keine wesentlichen Umweltbelange betroffen sind, ist ggf. neben einer Baugenehmigung eine Anzeige nach § 15 BImSchG ausreichend. Näheres dazu ist im Bereich Immissionsschutz unter: “Anzeige (§15 BImSchG) für die Änderung einer Anlage einreichen“ erläutert.
Die Bezirksregierung Detmold hat im Internet Formblätter für das Genehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Gerne können Sie mit uns im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens Kontakt aufnehmen, um den Umfang der notwendigen Antragsunterlagen abzustimmen.
Die Genehmigungsgebühr errechnet sich entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung auf Grundlage der Gesamtkosten der Anlage.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 120 kB)
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Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
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