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Immissionsschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren beantragen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

Beschreibung

Wann ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich?

Bei Bauvorhaben im gewerblichen Bereich, die eine besondere Umweltrelevanz haben, kann ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig werden. Ob für Ihren Betrieb eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen ist, ist unter anderem abhängig von dem Produktionsverfahren, den verwendeten Einsatzstoffen oder der Produktionskapazität Ihrer geplanten Anlage.

Welche Anlagen fallen unter das Immissionschutzrecht?

Genehmigungspflichtig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind zum Beispiel Windenergieanlagen ab einer Höhe von 50 Metern, Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung ab einem Megawatt oder Tierhaltungsanlagen ab 1.500 Mastschweinen. Alle Anlagen, für deren Errichtung und Betrieb eine Genehmigung nach dem BImSchG benötigt wird, sind in der Anlage 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

Im Unterschied zur Baugenehmigung umfasst eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung alle für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Genehmigungen, also unter anderem auch bauordnungs- und bauplanungsrechtliche.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie im Bereich Immissionsschutz unter: “BImSchG-Genehmigung (§4, §16) bei Neubau oder Änderung einer Anlage beantragen“.

Wenn Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Ihren Betrieb haben und von dem geplanten Vorhaben keine wesentlichen Umweltbelange betroffen sind, ist ggf. neben einer Baugenehmigung eine Anzeige nach § 15 BImSchG ausreichend. Näheres dazu ist im Bereich Immissionsschutz unter: “Anzeige (§15 BImSchG) für die Änderung einer Anlage einreichen“ erläutert.

Unterlagen/Nachweise

Die Bezirksregierung Detmold hat im Internet Formblätter für das Genehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Gerne können Sie mit uns im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens Kontakt aufnehmen, um den Umfang der notwendigen Antragsunterlagen abzustimmen.

Rechtsgrundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Kosten/Gebühren

Die Genehmigungsgebühr errechnet sich entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung auf Grundlage der Gesamtkosten der Anlage.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 120 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Manuela Wegner
Bauaufsicht Verwaltung, Bauvoranfragen und Abgeschlossenheiten für Enger
Telefon: 05221 13-2467
Telefax: 05221 13-172499
E-Mail schreiben

Kontakt

Jowanka Cremer
Umweltschutz
Genehmigungsverfahren und Umweltinspektionen für Enger, Hiddenhausen, Löhne und Rödinghausen
Telefon: 05221 13-2219
Telefax: 05221 13-172219
E-Mail schreiben
Simone Nominat
Umweltschutz
Genehmigungsverfahren und Umweltinspektionen für Bünde und Kirchlengern
Telefon: 05221 13-2245
Telefax: 05221 13-2499
E-Mail schreiben
Ulrich Rehage
Umweltschutz
Genehmigungsverfahren und Umweltinspektionen für Herford, Spenge und Vlotho
Telefon: 05221 13-2220
Telefax: 05221 13-172220
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.