Sie möchten einen Teil eines Grundstücks kaufen oder verkaufen?
Dann beantragen Sie eine Teilungsvermessung bei uns, um bestehende Grundstücke aufzuteilen.
Voraussetzung
Sie benötigen eine Teilungsgenehmigung des Bauamtes, wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen. Die Beantragung dieser Genehmigung ist Teil unseres Leistungsumfanges. Das Ergebnis der Teilungsvermessung teilen wir der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie dem Grundbuchamt mit. Damit können die neuen Flurstücke im Grundbuch eingetragen und das Eigentum übertragen werden.
Lassen Sie sich gut beraten
Während der Auftrag durchgeführt wird, bieten wir umfassende Beratungen an, um Ihre Wünsche und Anforderungen bezüglich der neuen Grenzen zu erfüllen. Dabei zeigen wir Ihnen Varianten und Beispiele und die damit verbundenen Kosten.
Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir mit Hilfe der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 152 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 152 kB)