Wenn mehrere einzelne Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammengefasst werden, nennt man das Verschmelzung. Diese kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Wenn Sie beispielsweise ein Gebäude auf zwei oder mehreren Flurstücken errichten, aber keine Baulast eintragen möchten, ist eine Verschmelzung sinnvoll. In diesem Fall besteht sie aus einer Vereinigung im Grundbuch und einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster.
Vereinigung im Grundbuch
Bei der Vereinigung fasst man mehrere Grundstücke unter einer laufenden Nummer rechtlich zu einem Grundstück zusammen.
Verschmelzung im Liegenschaftskataster
Bei der Verschmelzung fasst man die Flächen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammen und trägt dies im Liegenschaftskataster ein. Die Verschmelzung der Flurstücke kann erst im Liegenschaftskataster eingetragen werden, nachdem die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch erfolgt ist.
Die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Flurstücken sind
Den Antrag stellen Sie bitte formlos oder telefonisch.
Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 159 kB)
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