Wenn mehrere einzelne Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammengefasst werden, nennt man das Verschmelzung. Diese kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Wenn Sie beispielsweise ein Gebäude auf zwei oder mehreren Flurstücken errichten, aber keine Baulast eintragen möchten, ist eine Verschmelzung sinnvoll. In diesem Fall besteht sie aus einer Vereinigung im Grundbuch und einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster.
Vereinigung im Grundbuch
Bei der Vereinigung fasst man mehrere Grundstücke unter einer laufenden Nummer rechtlich zu einem Grundstück zusammen.
Verschmelzung im Liegenschaftskataster
Bei der Verschmelzung fasst man die Flächen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammen und trägt dies im Liegenschaftskataster ein. Die Verschmelzung der Flurstücke kann erst im Liegenschaftskataster eingetragen werden, nachdem die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch erfolgt ist.
Die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Flurstücken sind
Den Antrag stellen Sie bitte formlos oder telefonisch.
Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 159 kB)
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Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.