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Zusammenführung von Flurstücken beantragen

Zusammenführung von Flurstücken beantragen

Beschreibung

Wenn mehrere einzelne Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammengefasst werden, nennt man das Verschmelzung. Diese kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen.

Wenn Sie beispielsweise ein Gebäude auf zwei oder mehreren Flurstücken errichten, aber keine Baulast eintragen möchten, ist eine Verschmelzung sinnvoll. In diesem Fall besteht sie aus einer Vereinigung im Grundbuch und einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster.

Vereinigung im Grundbuch

Bei der Vereinigung fasst man mehrere Grundstücke unter einer laufenden Nummer rechtlich zu einem Grundstück zusammen.

Verschmelzung im Liegenschaftskataster

Bei der Verschmelzung fasst man die Flächen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammen und trägt dies im Liegenschaftskataster ein. Die Verschmelzung der Flurstücke kann erst im Liegenschaftskataster eingetragen werden, nachdem die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch erfolgt ist.

Die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Flurstücken sind

  • ein örtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang sowie
  • eine gleichmäßige beziehungsweise gar keine Belastung im Grundbuch.

Unterlagen/Nachweise

  • Als Eigentümerin oder Eigentümer bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
  • Als beauftragte Person benötigen wir von Ihnen eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht.
  • Als juristische Personen brauchen wir eine notariell beglaubigte Vollmacht und gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister.

Den Antrag stellen Sie bitte formlos oder telefonisch.

Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)

Servicezeiten: Kataster und Vermessung

Kataster und Vermessung
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:

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Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 159 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Jürgen Krause
Übernahme Vermessungsschriften
Telefon: 05221 13-2511
Telefax: 05221 13-2699
E-Mail schreiben

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Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.