Entfernungsbescheinigung
Die Entfernungsbescheinigung ist eine amtliche Auskunft über die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten, die man auf öffentlichen Straßen und Wegen zurücklegen kann. Wenn Sie beispielsweise beantragen, dass Ihnen Schülerfahrkosten erstattet werden sollen, benötigen Sie im Zweifel diese Bescheinigung.
Identitätsbescheinigung
Die Identitätsbescheinigung belegt, welche heutigen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem, wenn alte Rechte an Grundstücken überprüft werden sollen, die im Grundbuch eingetragen sind.
Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung weist nach, ob bei einer Bebauung eines Grundstücks die rechtlichen Grenzen eingehalten oder überschritten wurden. Dafür ist in der Regel eine örtliche Vermessung notwendig.
Unschädlichkeitszeugnis
Das Unschädlichkeitszeugnis bescheinigt, dass das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks frei von Belastungen übertragen oder verkauft werden kann.
Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
Diese Kosten entstehen, wenn Sie folgende Bescheinigungen beantragen:
Alle Gebühren berechnen wir nach der Vermessungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Antrag auf Erstellung einer Identitätsbescheinigung
Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung
Informatiom zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 182 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.