Für welche Tätigkeiten brauche ich eine Erlaubnis?
Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben möchten:
Wer ist antragsberechtigt?
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch für Kommanditisten, wenn sie befugt sind, die Geschäfte zu führen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind.
Wann wird eine Erlaubnis ausgestellt?
Die Gewerbeerlaubnis für Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer wird jedem ausgestellt, der persönlich zuverlässig ist. Als zuverlässig gilt in der Regel nicht,
Wird die Maklertätigkeit überwacht?
Der Kreis Herford kontrolliert, ob die mit der Maklertätigkeit verbundenen gesetzlichen Pflichten und Verordnungen eingehalten werden.
Sie sind als Bauträgerin oder Bauträger beziehungsweise als Baubetreuerin oder Baubetreuer tätig? In dem Fall sind Sie verpflichtet, sich jährlich überprüfen zu lassen. Legen Sie dem Kreis Herford dazu bitte den Prüfbericht bis spätestens zum 31.12. des darauffolgenden Jahres vor.
Sind Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender in einem Kalenderjahr nicht tätig gewesen, lassen Sie dem Kreis Herford fristgerecht eine entsprechende Negativerklärung zukommen.
Hinweis
Sie dürfen das Gewerbe erst aufnehmen, wenn Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt wurde. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig.
Verfahrensablauf
Reichen Sie bitte Ihren Antrag für die Maklererlaubnis bei der Behörde ein, in deren Ort sich Ihr Betrieb befindet.
Wir prüfen zunächst Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Dazu fragen wir folgende Informationen über Sie ab:
Damit wir prüfen können, ob Sie eine Maklererlaubnis erhalten können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Alle Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung
Negativerklärung Makler- und Bauträgerverordnung
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.