Für welche Tätigkeiten brauche ich eine Erlaubnis?
Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben möchten:
Wer ist antragsberechtigt?
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch für Kommanditisten, wenn sie befugt sind, die Geschäfte zu führen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind.
Wann wird eine Erlaubnis ausgestellt?
Die Gewerbeerlaubnis für Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer wird jedem ausgestellt, der persönlich zuverlässig ist. Als zuverlässig gilt in der Regel nicht,
Wird die Maklertätigkeit überwacht?
Der Kreis Herford kontrolliert, ob die mit der Maklertätigkeit verbundenen gesetzlichen Pflichten und Verordnungen eingehalten werden.
Sie sind als Bauträgerin oder Bauträger beziehungsweise als Baubetreuerin oder Baubetreuer tätig? In dem Fall sind Sie verpflichtet, sich jährlich überprüfen zu lassen. Legen Sie dem Kreis Herford dazu bitte den Prüfbericht bis spätestens zum 31.12. des darauffolgenden Jahres vor.
Sind Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender in einem Kalenderjahr nicht tätig gewesen, lassen Sie dem Kreis Herford fristgerecht eine entsprechende Negativerklärung zukommen.
Hinweis
Sie dürfen das Gewerbe erst aufnehmen, wenn Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt wurde. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig.
Verfahrensablauf
Reichen Sie bitte Ihren Antrag für die Maklererlaubnis bei der Behörde ein, in deren Ort sich Ihr Betrieb befindet.
Wir prüfen zunächst Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Dazu fragen wir folgende Informationen über Sie ab:
Damit wir prüfen können, ob Sie eine Maklererlaubnis erhalten können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Alle Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung
Negativerklärung Makler- und Bauträgerverordnung
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB)