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Maklererlaubnis beantragen

Maklererlaubnis beantragen

Beschreibung

Für welche Tätigkeiten brauche ich eine Erlaubnis?

Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben möchten:

  1. Immobilien vermitteln.
  2. Darlehen vermitteln (mit Ausnahme von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen).
  3. Tätigkeiten als Bauträger- und Baubetreuer ausführen.

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Personen über 18 Jahre.
  2. Juristische Personen, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG).

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch für Kommanditisten, wenn sie befugt sind, die Geschäfte zu führen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind.

Wann wird eine Erlaubnis ausgestellt?

Die Gewerbeerlaubnis für Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer wird jedem ausgestellt, der persönlich zuverlässig ist. Als zuverlässig gilt in der Regel nicht,

  1. wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist oder
  2. jemand, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder der in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen ist.

Wird die Maklertätigkeit überwacht?

Der Kreis Herford kontrolliert, ob die mit der Maklertätigkeit verbundenen gesetzlichen Pflichten und Verordnungen eingehalten werden.

Sie sind als Bauträgerin oder Bauträger beziehungsweise als Baubetreuerin oder Baubetreuer tätig? In dem Fall sind Sie verpflichtet, sich jährlich überprüfen zu lassen. Legen Sie dem Kreis Herford dazu bitte den Prüfbericht bis spätestens zum 31.12. des darauffolgenden Jahres vor.

Sind Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender in einem Kalenderjahr nicht tätig gewesen, lassen Sie dem Kreis Herford fristgerecht eine entsprechende Negativerklärung zukommen.

Hinweis

Sie dürfen das Gewerbe erst aufnehmen, wenn Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt wurde. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig.

Verfahrensablauf

Reichen Sie bitte Ihren Antrag für die Maklererlaubnis bei der Behörde ein, in deren Ort sich Ihr Betrieb befindet.

Wir prüfen zunächst Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Dazu fragen wir folgende Informationen über Sie ab:

  1. Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
  2. Auskunft vom Amtsgericht – Insolvenzgericht
  3. Auskunft vom Amtsgericht – Vollstreckungsgericht

Unterlagen/Nachweise

Damit wir prüfen können, ob Sie eine Maklererlaubnis erhalten können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Antrag für Maklererlaubnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Das Zeugnis müssen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts beantragen.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    Auch diese Auskunft erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
  • Bescheinigung in Steuersachen, die sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Diese Bescheinigung beantragen Sie bitte bei dem Finanzamt, das für die antragstellende beziehungsweise die leitende Person des Betriebes sowie deren Vertretung zuständig ist.
  • Zusätzlich bei juristischen Personen:
    • Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschaftsregister
      Diesen Auszug erhalten Sie bei dem für die Firma zuständigen Amtsgericht.
    • Bescheinigung in Steuersachen
      Diese Bescheinigung erhalten Sie bei dem für die Firma zuständigen Finanzamt.

    Alle Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Rechtsgrundlagen

    • Gewerbeordnung (GewO)
    • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

    Kosten/Gebühren

    Dokumente

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung

    Negativerklärung Makler- und Bauträgerverordnung

    Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB) ReadSpeaker


    Telefon: 05223 161-0
    Telefax: 05223 161-351
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    Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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    Ortstraße 5
    32257 Bünde

    Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

    Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

    Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

    Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
    Folgende Zugänge sind eröffnet:

    Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

    Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

    • Rechtswirkung
      Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
      Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
      Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
      Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
    • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
      Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
    • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
    • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

    Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

    • Portable Document Format (.pdf)
    • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
    • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
    • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
    • Microsoft Word (.docx)
    • Rich Text Format (.rtf)
    • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
    • Textdateien im Format ASCII (.txt)
    • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

    Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
    Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
    Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

    Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.