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Wohnungsförderung für Mietwohnungsbau beantragen

Wohnungsförderung für Mietwohnungsbau beantragen

Beschreibung

Wohnungsunternehmen und Privatinvestierende können zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im Rahmen der öffentlichen Mietwohnungsbauförderung für den Bau von Mietwohnungen und auch Mieteinfamilienhäusern erhalten. Gefördert werden hierbei sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. Auch ein Mix mit frei finanzierten Wohnungen kann unter bestimmten Umständen möglich sein. Im Neubau gelten die üblichen aktuellen baulichen Qualitätsstandards, auch das Prinzip der Nachhaltigkeit sowie die Vorschriften zur Barrierefreiheit.

Die Förderung verfolgt das Ziel, preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen für:

  • Haushalte mit geringem Einkommen und Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),
  • für ältere Menschen und
  • für Menschen mit Behinderung.

Angestrebt wird dabei eine erhöhte Wohnqualität und ein einheitlicher Wohnungsstandard, der den Wohnbedürfnissen in den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht wird.

Zudem werden auch Gruppenwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gefördert, in denen mehrere Personen selbstbestimmt zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung mithilfe ambulanter Dienste organisieren können.

Neben einem Neubau kann bei der Wohnraumförderung auch die Modernisierung von Wohnraum in Bestandsgebäuden gefördert werden. Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen kommunalen Förderprogramm. Aus diesem Wohnraumförderprogramm heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.

Haben Sie Interesse an einer Förderung für ein Mietobjekt? Bitte klären Sie im Vorfeld bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde den dortigen aktuellen Bedarf und erkundigen Sie sich gegebenenfalls auch, ob das Objekt nachhaltig an den betroffenen Personenkreis vermietet werden kann.

Alles Wichtige zur Förderung

Grunddarlehen Einkommensgruppe A
(BEG Effizienzhaus 55 Standard, ab dem 01.07.2022)
Neubau-/ Bestandsmaßnahmen
2.620 €/m²

Zusatzdarlehen
BEG Effizienzhaus 40 Standard
(pro m² förderfähiger Wohnfläche)
250 €/m²
Standortaufbereitung
(75 % der förderfähigen Kosten)
max. 20.000 €/WE
Klimaanpassung | Wohnumfeld
(75 % der förderfähigen Kosten)
max. 10.000 €/WE
Bauen mit Holz
(1,10 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC)
max. 15.000 €/WE
Städtebauliche/Gebäudebedingte Mehrkosten
(Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand)
max. 600 €/m²
Mieteinfamilienhäuser
(familienfreundliche Bauform mit Garten)
10.000 €/Haus
Weitere Zusatzdarlehen

Rollstuhlgerechter Wohnraum, unter anderem mit
geförderten Schwerbehindertenmaßnahmen


Tilgungsnachlässe (TiNa)
Grunddarlehen 25-jährige Miet- und Belegungsbindung
20 %
Grunddarlehen
30-jährige Miet- und Belegungsbindung
25 %
Zusatzdarlehen 50 %
Bewilligungsmiete 5,90 €/m² (ggf. 6,00 €/m²
bei BEG Effizienzhaus 40 möglich)

Konditionen (für das Darlehen des Landes NRW)
Zinsen für die ersten 15 Jahre 0,0 %
Zinsen für die weiteren 10 bzw. 15 Jahre 0,5 %
Verwaltungskostenbeitrag (laufend jährlich) 0,5 %
Gebühren Kreis Herford (einmalig) 0,4 %
Tilgung 1,0 % oder 2,0 %
Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich
Eigenleistung (auf Antrag TiNa anteilig anrechenbar) 20 %
Miet- und Belegungsbindung 25 oder 30 Jahre
KfW und andere Förderungen  gegebenenfalls kombinierbar

Unterlagen/Nachweise

Antragsformulare finden Sie Formular-Pool der NRW.BANK.

Rechtsgrundlagen

Wohnraumförderungsbestimmungen

(WFB)

Dokumente

Anträge Wohnungsförderung für Mietwohnungsbau

Kontakt

Michael Petring
Wohnungsförderung - Förderung des Mietwohnungsbaus
Telefon: 05221 13-1255
Telefax: 05221 13-171255
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.