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Wohnungsförderung für Modernisierungen und investive Maßnahmen beantragen

Wohnungsförderung für Modernisierungen und investive Maßnahmen beantragen

Beschreibung

Modern wohnen in bestehenden Häusern und Wohnungen (gemäß Modernisierungsrichtlinie)

Die große Mehrzahl der Wohngebäude, in denen die Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den kommenden Jahrzehnten leben werden, ist bereits heute gebaut. Ihren veränderten Wohnbedürfnissen ist daher nicht allein durch den verstärkten Neubau von Wohnungen und Eigenheimen zu entsprechen. Auch die vorhandenen Wohngebäude müssen modernisiert und aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das Land NRW leistet wieder mit einer einfachen und attraktiven Modernisierungsförderung ihren Beitrag, dass das Wohnen im Bestand heute und in Zukunft komfortabel, sicher, umweltschonend und bezahlbar bleibt oder wird.

Für bauliche Maßnahmen im Wohnungsbestand gibt es attraktive Förderungen des Landes NRW mit mindestens 25 Prozent Tilgungsnachlass zur Modernisierung von Wohnraum. Dieses gilt sowohl im Mietwohnungsbau als auch im Eigentumsbereich.

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod) kann die Modernisierung einer Wohnung oder eines Eigenheims mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen für die anfallenden Bau- und Baunebenkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro finanziert werden. Ein Eigenanteil der Bauherrin oder des Bauherrn ist nicht erforderlich.

Auch die Kosten für die gleichzeitige Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig. Bereits zu Beginn der Darlehenslaufzeit wird ein Viertel der Darlehensschuld erlassen und für die folgenden 15 Jahre fallen erstmals keine Zinsen an.

Die Förderkonditionen gelten landesweit einheitlich.

Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen Förderprogramm. Aus dem kreiseigenen Wohnraumförderprogramm für Neuschaffung und Modernisierung heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

Verbesserung der Energieeffizienz
  • Wärmedämmung: Außenwände, Kellerdecke, Dach
  • Erneuerung von Fenstern (Dreifachverglasung) und Türen
  • Verbesserung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Kosten der Energiegutachten, Nachweise, Wertermittlungen (in Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen)
  • Im Mietwohnungsbau die Installation von Photovoltaikanlagen

Abbau von Barrieren

  • Badumbau mit bodengleicher Dusche
  • Ändern der Grundrisse um barrierearme/-freie Wohnflächen zu schaffen
  • Einbau verbreiterter Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Überwindung von Differenzstufen/Einbau Treppenlift
  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern/Orientierungssystemen
  • Barrierefreier Umbau/Anbau eines Balkons/Terrasse
  • Neues Erschließungssystem

Änderung und Erweiterung von Wohnraum

  • Dachgeschossausbauten/Umnutzung Gewerberäume
  • Bei Eigenheimen zusätzlich durch Anbau oder Aufstockung

Weitere Maßnahmen

  • Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, Verbesserung des Wohnumfelds, Einbruchschutz, Verbesserung des Sicherheitsempfinden, Digitalisierung und sonstige Instandsetzungsmaßnahmen

Voraussetzungen, bitte beachten

  • Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen
  • Bezugsfertig seit mehr als fünf Jahren
  • Gebäude mit maximal sechs Vollgeschossen
  • Mindestens 35 qm Wohnfläche pro Wohneinheit
  • Gegebenenfalls Wertermittlung bei vorrangigen Hypotheken
  • Gegebenenfalls Baubeginn vor Bewilligung möglich (Ausführung durch Fachfirmen)
  • Antragstellung durch Eigentümerinnenund Eigentümer/Erbbauberechtigte
  • Einkommensgrenzen bei selbstgenutztem Eigentum
  • Miet- und Belegungsbindungen bei Mietwohnungen
  • Energetische Maßnahmen für Mietwohngebäude sollen mindestens zum Erreichen des Standards „Effizienzhaus 100“ nach BEG führen

Konditionen

  • 100 % Förderung der Bau- und Baunebenkosten
  • bis zu 150.000 Euro Darlehen je Wohnung/Eigenheim
  • Tilgungsnachlass (TiNa) von 25 %
  • Weitere 5 % TiNa für besseren energetischen Standard (BEG-Standard „Effizienzhaus 85“)
  • Weitere 5 % TiNa für ökologische Dämmstoffe
  • 0,0 Prozent Zinsen in den ersten 15 Jahren (anschließend 0,5 % während der 20- oder 25-jährigen Zinsbindung)
  • 2 % Tilgung (Sondertilgungen möglich)
  • 0,5 % laufender jährlicher Verwaltungskostenbeitrag
  • 0,4 % Gebühr Kreis Herford (einmalig)

Rechtsgrundlagen

Dokumente

Anträge Wohnungsförderung für Modernisierungen Mietwohnungsbau

Anträge Wohnungsförderung für Modernisierungen Eigenheim

Kontakt

Sabine Felten
Wohnraumförderung: technische Prüfungen
Telefon: 05221 13-1296
E-Mail schreiben
Michael Petring
Wohnungsförderung - Förderung des Mietwohnungsbaus
Telefon: 05221 13-1255
Telefax: 05221 13-171255
E-Mail schreiben
Maja Büsching
Wohnraumförderung, Wohnberechtigungsscheine, Zinssenkungsanträge
Telefon: 05221 13-1275
Telefax: 05221 13-171275
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.