Modern wohnen in bestehenden Häusern und Wohnungen (gemäß Modernisierungsrichtlinie)
Die große Mehrzahl der Wohngebäude, in denen die Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den kommenden Jahrzehnten leben werden, ist bereits heute gebaut. Ihren veränderten Wohnbedürfnissen ist daher nicht allein durch den verstärkten Neubau von Wohnungen und Eigenheimen zu entsprechen. Auch die vorhandenen Wohngebäude müssen modernisiert und aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das Land NRW leistet wieder mit einer einfachen und attraktiven Modernisierungsförderung ihren Beitrag, dass das Wohnen im Bestand heute und in Zukunft komfortabel, sicher, umweltschonend und bezahlbar bleibt oder wird.
Für bauliche Maßnahmen im Wohnungsbestand gibt es attraktive Förderungen des Landes NRW mit mindestens 25 Prozent Tilgungsnachlass zur Modernisierung von Wohnraum. Dieses gilt sowohl im Mietwohnungsbau als auch im Eigentumsbereich.
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod) kann die Modernisierung einer Wohnung oder eines Eigenheims mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen für die anfallenden Bau- und Baunebenkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro finanziert werden. Ein Eigenanteil der Bauherrin oder des Bauherrn ist nicht erforderlich.
Auch die Kosten für die gleichzeitige Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig. Bereits zu Beginn der Darlehenslaufzeit wird ein Viertel der Darlehensschuld erlassen und für die folgenden 15 Jahre fallen erstmals keine Zinsen an.
Die Förderkonditionen gelten landesweit einheitlich.
Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen Förderprogramm. Aus dem kreiseigenen Wohnraumförderprogramm für Neuschaffung und Modernisierung heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.
Abbau von Barrieren
Änderung und Erweiterung von Wohnraum
Weitere Maßnahmen
Voraussetzungen, bitte beachten
Konditionen
Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW 2022 (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod)
Anträge Wohnungsförderung für Modernisierungen Mietwohnungsbau
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
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Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
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